Westfälische Wilhelms-Universität
Münster
|
Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht Leonardo Campus 9 48149 Münster Komm. Geschäftsführender Direktor: Prof. Dr. Thomas Hoeren |
Tel. (0251) 83-29919
Fax: (0251) 83-21177 e-mail: rechtsinformatik@uni-muenster.de www: http://www.itm.uni-muenster.de/ |
|
Forschungsschwerpunkte 2001 - 2002 Fachbereich 03 - Rechtswissenschaftliche Fakultät |
||||
Forschungsstelle für Gewerblichen Rechtsschutz
Hochaktuelle
Entwicklungen, wie etwa die Diskussion um den Patentschutz von Software, die Bedeutung des
Markenschutzes für Internet-Domains und die Umsetzung der Biopatentrichtlinie in das deutsche Recht,
belegen die enge Verwandtschaft zwischen dem vergleichsweise jungen Informationsrecht und dem
traditionellen Gewerblichen Rechtsschutz. Dieser Umstand sowie die bekannte Tatsache, dass; der
Immaterialgüterschutz gemessen an seiner praktischen Bedeutung in Forschung und Lehre ein
Schattendasein fristet, führten im Sommersemester 1998 zur Einrichtung der Forschungsstelle
für Gewerblichen Rechtsschutz. Die Forschungsstelle ist dem ITM räumlich und organisatorisch
angegliedert. Ihr Direktor ist Prof. Dr. Thomas Hoeren, der die Arbeit auch inhaltlich betreut. Die
Forschungsstelle versteht sich in besonderer Weise als Bindeglied zwischen Wissenschaft und
Wirtschaft - eine Tugend, die sich nicht zuletzt auch aus der besonderen Art der Finanzierung
erklärt. Da nur sehr begrenzt auf Hochschulmittel zurückgegriffen werden kann, erfolgt die
Finanzierung zum einen durch projektbezogene Drittmittel, zum anderen aus den Mitteln eines
Fördervereins, dessen Mitglieder überwiegendUnternehmen der gewerblichen Wirtschaft
(u. a. Miele, Claas und BASF) sowie Patentanwälteund Verbände aus der
Region sind. Die Aktivitäten der Forschungsstelle koordinierten im Jahre 2001 Jochen
Hübner und Michael Nielen. Im Jahr 2002 übernahm Michael Veddern die Betreuung der
Forschungsstelle.
Das Patent- und Arbeitnehmererfinderrechts an Hochschulen bildete bereits im
vorhergehenden Berichtszeitraum einen Schwerpunkt der Forschungsarbeiten (Jochen Hübner,
Hochschule und Patente - Rechtliche Bedingungen des Umgangs mit Erfindungen an
Hochschulen; hrsg. vom Ministerium für Schule und Weiterbildung, Wissenschaft und Forschung des
Landes NRW, Düsseldorf 2000). Diese Tätigkeiten sind insbesondere nach in Kraft
treten (07.02.2002) der Neuregelung zum Hochschulerfinderrecht in § 42 ArbnErfG
fortgesetzt worden. Bis zu diesem Zeitpunkt galten die Erfindungen der Hochschullehrer per se als freie
Erfindungen (sog. Hochschullehrerprivileg). Die Erfindung verwerten konnten somit allein die privilegierten
Personen. Nur in Ausnahmefällen die Hochschule einen angemessenen Anteil am
Verwertungserlös beanspruchen.
Mit der Neuregelung hat sich die rechtliche Situation vollständig umgekehrt. Den
Hochschulen ist nunmehr - ähnlich wie sonstigen Arbeitgebern - die
Möglichkeit eingeräumt, nach obligatorischer Meldung der Erfindung seitens des
Hochschulerfinders, dessen Erfindung in Anspruch zu nehmen und diese wirtschaftlich zu verwerten. Lediglich
hinsichtlich des verbleibenden negativen Publikationsrechts und der Höhe des
Vergütungsanspruchs (30 % der Bruttoerlöse) bleiben die Hochschulerfinder
gegenüber sonstigen Arbeitnehmererfindern privilegiert. Auf der anderen Seite wurde die Regelung auf
das gesamte wissenschaftliche und technische Personal der Hochschulen ausgedehnt, während zuvor
lediglich Hochschullehrer erfasst waren.
Der Gesetzgeber verspricht sich von der Neuregelung positive Impulse für einen
verstärkten Technologietransfer aus den Hochschulen, der gem. § 2
Abs. 7 HRG zu den gesetzlichen Aufgaben der Hochschulen gehört. Wirtschaftliche
unterstützt wird diese Zielsetzung durch die sog. Verwertungsoffensive der Bundesregierung, in deren
Zuge die Länder flächendeckende Patentverwertungsagenturen (PVA) einrichteten. Aufgabe der
PVA's ist es, die Bewertung und Verwertung von Erfindungen für die Hochschulen zu
übernehmen. Die Funktionsweise des neuen Hochschulpatentsystems sowie die Bedeutung für die
europäische Forschung wurden durch die Forschungsstelle untersucht. Die Ergebnisse dieser Arbeiten
sind in eine Veröffentlichung eingeflossen und wurden auf einem Transfersymposium im
Düsseldorfer Landtag präsentiert.
Einen weiteren Forschungsschwerpunkt im Berichtszeitraum bildete das Domainrecht.
Nachdem im vorhergehenden Berichtszeitraum die grundlegenden Fragen des Rechtsschutzes von Domains
durch das nationale Recht weitgehend abgeschlossen waren, lag der Schwerpunkt im aktuellen Berichtszeitraum
auf internationalen Fragestellungen sowie Bezügen zu anderen Rechtsgebieten, wie z. B. dem
Steuerrecht. Um diese neuen Fragestellungen zur Diskussion zu stellen und einer breiteren Öffentlichkeit
zugänglich zu machen, organisierte die Forschungsstelle eine internationale Konferenz zum
Domainrecht.
Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt lag im Bereich der
Telekommunikations-Dienstleistungsmarken (Klasse 38). Hier gelang es, den für diese Marken
zuständigen 29. Senat des BPatG für eine Arbeitsgruppe (sog. Gruppe 38') zu
gewinnen. Gegenstand der Gruppe 38 sind die neuesten Entwicklung im Bereich des Markenrechts
(z. B. abstrakte Farbmarken, Geruchsmarken) und ihre praktischen und rechtlichen Auswirkungen auf
die Telekommunikationsbranche. Am ersten Treffen der Arbeitsgruppe nahmen neben den
Bundespatentrichtern Fachleute aus verschiedenen Telekommunikationsunternehmen (z. B. Siemens und
Vodafone) teil. In der Zukunft soll die Arbeitsgruppe für Richter weiterer Gerichte geöffnet
werden.
Als Lehrbeauftragte der Zusatzausbildung agieren zwei ausgewiesene Kenner der Materie:
Dr.-Ing. Walter Hoormann, langjährig praktizierender Patentanwalt in Bremen und
Dr. Peter Mes, Rechtsanwalt in Düsseldorf, Mitherausgeber der Zeitschrift GRUR
(Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht) und Autor des Kommentars
Patentgesetz - Gebrauchsmustergesetz
(München (C. H. Beck) 1997). Im Berichtszeitraum erhielten insgesamt
46 erfolgreiche Teilnehmer der Zusatzausbildung ein Abschlusszertifikat. Im aktuellen Durchlauf haben
sich die Teilnehmerzahlen nahezu verdoppelt.
Exklusiven Charakter hat der zweimonatlich erscheinende Newsletter. Er informiert
überaktuelle Urteile und gibt zusammenfassende Hinweise auf lesenswerte und
praxisrelevanteBeiträge in Fachzeitschriften. Die Entscheidungen können bei Bedarf im Volltext
als Kopiezur Verfügung gestellt werden. Ferner wurden für Vereinsmitglieder rechtliche
Fragestellungen, wie z. B. das Verhältnis des Schutzes dreidimensionaler Marken zum
Patent-, Gebrauchsmuster- und Geschmacksmusterrecht, Urheber- und Wettbewerbsrecht,
gutachterlich bearbeitet.
Ergänzend finden in unregelmäßigen Abständen
Vortragsveranstaltungen statt. Besonders hervorzuheben sind die internationale Tagung zu aktuellen
Entwicklungen im Domainrecht' (21.06.2002) sowie das
Symposium Gruppe 38 - Rechtsprobleme im Bereich der
Telekommunikations-Dienstleistungsmarken' (05.07.2002). Im Rahmen dieser Veranstaltungen sowie weiterer
Einzelveranstaltungen konnten folgende Referenten gewonnen werden:
Auf Landesebene beteiligt sich das ITM zudem an der MATRIX-Akademie. Im
Zusammenhang mit der Neuregelung des Hochschulerfinderrrechts und der Verwertungsoffensive des Bundes
zielt die MATRIX-Akademie darauf ab, Wissenschaftlern und Hochschulbediensteten das notwendige Wissen
für den Umgang mit Gewerblichen Schutzrechten im Bereich von Wissenschaft und Forschung zu
vermitteln. Die Schulungsunterlagen hierfür werden am ITM erstellt. An der MATRIX-Akademie wird
sich das ITM ferner mit Vorträgen zu diesen Themen teilnehmen.
Aus Anlass der zunehmenden Bedeutung der Biotechnologie hat die Universität
Münster im Jahr 2000 die Einrichtung eines interdisziplinären Diplomstudienganges
Biotechnologie beschlossen. Der Studiengang soll die künftigen Diplom-Biotechnologen für den
Übergang in die Berufspraxis qualifizieren und zu einem ersten berufsqualifizierenden Abschluss
führen. Der Lehrplan sieht neben betriebswirtschaftlichen und naturwissenschaftlichen Fächern
auch die Vermittlung von Grundlagen im Patentrecht und Betriebsrecht, um biotechnologische Fragestellungen
im späteren Berufsleben auch von rechtlicher Seite bewerten zu können. Die Vermittlung des
juristischen Fachwissens ist dem ITM aufgrund seiner in der Forschungsstelle für Gewerblichen
Rechtsschutz aufgebauten Kompetenzen übertragen worden. Den Lehrauftrag hat das Mitglied des
Fördervereins Rechtsanwalt Thomas Meinke aus Dortmund übernommen. Beteiligte Wissenschaftler: Veröffentlichungen: |
||||