Westfälische Wilhelms-Universität
Münster
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Institut für Kanonisches Recht Johannisstr. 8-10 48143 Münster Direktor: Prof. Dr. Klaus Lüdicke |
Tel. (0251) 83-22622
Fax: (0251) 83-28357 e-mail: kanrecht@uni-muenster.de www: fb02.uni-muenster.de/fb02/kanrecht/ |
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Forschungsschwerpunkte 2001 - 2002 Fachbereich 02 - Katholisch-Theologische Fakultät |
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Partikularrecht
Zu den bislang eher
wenig beachteten Neuerungen innerhalb der Normen des CIC/1983 über die Pfarreien gehört die
Möglichkeit, gemäß c. 517 § 1 CIC die Seelsorge für eine oder
verschiedene Pfarreien zugleich mehreren Priestern solidarisch zu übertragen. Im Zuge der durch
Priestermangel bedingten Neustrukturierung der pfarrlichen Seelsorge, von der fast jedes Bistum im
deutschsprachigen Raum betroffen ist, scheint diese comissio in solidum in Zukunft durchaus eine Alternative
zu sein. Bei der Interpretation und Umsetzung der Norm ergeben sich aber zum Teil gravierende Probleme und
Fragen. Wann lässt der Gesetzgeber eine Gemeindeleitung durch mehrere Priester zu, und unter welchen
praktischen Umständen ist eine Anwendung dieser Norm sinnvoll? Ist es überhaupt praktikabel,
dass ein Seelsorgebezirk durch mehrere gleichberechtigte Priester geleitet wird? Welcher Rechtsstatus kommt
dabei den beteiligten Priestern zu und welche Rechte und Pflichten haben sie? Wo liegen die Chancen, wo die
Gefahren dieses Modells? Neben einer eingehenden Erörterung dieser Fragen aus kirchenrechtlicher Sicht
wird die praktische Umsetzung der comissio in solidum anhand von Anwendungsbeispielen aus sechs
Diözesen betrachtet.
Im Anschluss an das Zweite Vatikanische Konzil entstanden in den deutschen
Diözesen verschiedene
Organe der Laienmitverantwortung, etwa Diözesanpastoralräte, Arbeitsgemeinschaften der
Verbände, Diözesanräte der Katholiken oder Katholikenräte. Vielfältige
Ausgestaltungsformen erschweren den Überblick. Das Projekt erarbeitet eine zuverlässige
Einordnung der einzelnen Räte im Zusammenhang mit einer Darstellung ihrer Aufgaben und
innerdiözesanen Verflechtungen. Des weiteren wird die Vereinbarkeit mit den universalkirchenrechtlichen
Vorgaben geprüft.
Beteiligte Wissenschaftler: Veröffentlichungen: |
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