Forschungsbericht 1999-2000 | |
Institut für Kriminalwissenschaften
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Forschungsschwerpunkte 1999 - 2000
Fachbereich 03 - Rechtswissenschaftliche Fakultät Institut für Kriminalwissenschaften Abt. I - Prof. Dr. F. Dencker e-mail: dencker@uni-muenster.de, Tel.: (0251) 83-22751, Fax: (0251) 83-21180 | ||||
Parteierklärungen und Sachverhaltsfeststellung in der Hauptverhandlung
Die Arbeit will dazu beitragen, die Strukturen der strafprozessualen Hauptverhandlung
aufzuhellen. Der Blick ist dabei vor allem gerichtet auf die Erklärungen des
Angeklagten. Während nach herkömmlichem Verständnis diesen
eine nebulöse Doppelrolle zukommen soll, wird versucht, zwischen
Parteierklärungen und Erklärungen mit Beweismittelcharakter zu
unterscheiden, ähnlich den Erklärungen der Partei im Zivilprozess.
Der historische Gesetzgeber der Strafprozessordnung hat an zahlreichen Stellen deutlich
zwischen Verfahrensbeteiligten und Beweispersonen getrennt und offensichtlich nur dem
Geständnis des Angeklagten Beweismittelcharakter zugedacht - ohne das allerdings im
Gesetz hinreichend deutlich zum Ausdruck zu bringen. Das entwickelte Modell wird anhand des
Beweisantragsrechts und der Schlusserklärungen auf seine Schlüssigkeit hin
überprüft.
Beteiligter Wissenschaftler:
Veröffentlichungen: |
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Hans-Joachim Peter