Forschungsbericht 1999-2000   
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Fachbereich 03 - Rechtswissenschaftliche Fakultät
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Parteierklärungen und Sachverhaltsfeststellung in der Hauptverhandlung

Die Arbeit will dazu beitragen, die Strukturen der strafprozessualen Hauptverhandlung aufzuhellen. Der Blick ist dabei vor allem gerichtet auf die Erklärungen des Angeklagten. Während nach herkömmlichem Verständnis diesen eine nebulöse Doppelrolle zukommen soll, wird versucht, zwischen Parteierklärungen und Erklärungen mit Beweismittelcharakter zu unterscheiden, ähnlich den Erklärungen der Partei im Zivilprozess.

Der historische Gesetzgeber der Strafprozessordnung hat an zahlreichen Stellen deutlich zwischen Verfahrensbeteiligten und Beweispersonen getrennt und offensichtlich nur dem Geständnis des Angeklagten Beweismittelcharakter zugedacht - ohne das allerdings im Gesetz hinreichend deutlich zum Ausdruck zu bringen. Das entwickelte Modell wird anhand des Beweisantragsrechts und der Schlusserklärungen auf seine Schlüssigkeit hin überprüft.

Beteiligter Wissenschaftler:

Michael Kruse

Veröffentlichungen:

Kruse, M.: Parteierklärung und Sachverhaltsfeststellung in der Hauptverhandlung. Erscheint voraussichtlich Mitte 2001 (Duncker & Humblodt).

 
 
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Hans-Joachim Peter
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Datum: 2001-11-07