Forschungsbericht 1999-2000 | |
Institut für Kriminalwissenschaften
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Forschungsschwerpunkte 1999 - 2000
Fachbereich 03 - Rechtswissenschaftliche Fakultät Institut für Kriminalwissenschaften Abt. I - Prof. Dr. F. Dencker e-mail: dencker@uni-muenster.de, Tel.: (0251) 83-22751, Fax: (0251) 83-21180 | ||||
"Die Lehre vom Schutzzweck der Norm" und die
Der "Schutzzweck der Norm" hat sich in der Strafrechtswissenschaft im
Anschluß an entsprechende Tendenzen des zivilistischen Deliktsrechts zu einem
vielbeschäftigten Haftungskorrektiv bei strafgesetzlichen Erfolgsdelikten
entfaltet. Er zählt heute zu den wichtigsten Kriterien der Lehre von der
objektiven Zurechnung. Diese Entwicklung hat sich weitgehend ohne eine theoretische
Ergründung des Korrektivs vollzogen. Es fehlt an einer präzisen
Justierung der unterschiedlichen Erscheinungsformen und Funktionen des
Schutzzweckdenkens. Ebenso bleiben die historischen Gründe, die gesetzlichen
Vorgegebenheiten und das dogmatische Umfeld der strafrechtlichen
Schutzzweckanalyse regelmäßig unbeachtet. Bei diesen
Versäumnissen setzt die vorliegende Arbeit an. Sie gelangt zum Ergebnis, dass
der Einsatz des "Schutzzweck der Norm" zur Sicherstellung der gewünschten
Haftungseinschränkungen entbehrlich und in den vorherrschenden
Ausformungen des Regulativs dogmatisch fehljustiert ist.
Beteiligter Wissenschaftler:
Veröffentlichungen: |
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Hans-Joachim Peter