Forschungsbericht 1999-2000   
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Fachbereich 03 - Rechtswissenschaftliche Fakultät
Institut für Kriminalwissenschaften
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"Die Lehre vom Schutzzweck der Norm" und die
strafgesetzlichen Erfolgsdelikte

Der "Schutzzweck der Norm" hat sich in der Strafrechtswissenschaft im Anschluß an entsprechende Tendenzen des zivilistischen Deliktsrechts zu einem vielbeschäftigten Haftungskorrektiv bei strafgesetzlichen Erfolgsdelikten entfaltet. Er zählt heute zu den wichtigsten Kriterien der Lehre von der objektiven Zurechnung. Diese Entwicklung hat sich weitgehend ohne eine theoretische Ergründung des Korrektivs vollzogen. Es fehlt an einer präzisen Justierung der unterschiedlichen Erscheinungsformen und Funktionen des Schutzzweckdenkens. Ebenso bleiben die historischen Gründe, die gesetzlichen Vorgegebenheiten und das dogmatische Umfeld der strafrechtlichen Schutzzweckanalyse regelmäßig unbeachtet. Bei diesen Versäumnissen setzt die vorliegende Arbeit an. Sie gelangt zum Ergebnis, dass der Einsatz des "Schutzzweck der Norm" zur Sicherstellung der gewünschten Haftungseinschränkungen entbehrlich und in den vorherrschenden Ausformungen des Regulativs dogmatisch fehljustiert ist.

Beteiligter Wissenschaftler:

Priv. Doz. Dr. Wilhelm Degener

Veröffentlichungen:

Degener, W.: "Die Lehre vom Schutzzweck der Norm" und die strafgesetzlichen Erfolgsdelikte, Habilitationsschrift, Reihe "Strafrechtswissenschaft und Strafrechtspolitik", Bd. 6, Baden-Baden 2001, 579 S.

 
 
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Hans-Joachim Peter
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Datum: 2001-11-07