Forschungsbericht 1999-2000   
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Fachbereich 02 - Katholisch-Theologische Fakultät
Institut für Kanonisches Recht
Einzelprobleme des Kirchen- und Staatskirchenrechts
 


Theologische Grundlegung des Kirchenrechts

Die Untersuchung beschäftigt sich mit dem Beitrag Papst Pauls VI. zu Grundlegung und Reform des kirchlichen Rechts. Es ermöglicht über die bisherigen Einzeldarstellungen hinaus eine Zusammenschau jener Impulse, die von Paul VI. für die Grundlagendiskussion in der Kanonistik ausgegangen sind. Dabei wird zum einen das persönliche Ringen deutlich, in dem der Papst sich mit den verschiedenen wissenschaftlichen Ansätzen auseinandergesetzt hat. Zum anderen werden die bleibenden inhaltlichen Vorgaben herausgearbeitet, die Paul der VI. für eine theologische Grundlegung des Rechts der Kirche gesetzt hat.

Beteiligter Wissenschaftler:

Dr. Christian Huber

Veröffentlichungen:

Huber, Christian: Papst Paul VI und das Kirchenrecht, Essen 1999 (= Beihefte zum Münsterischen Kommentar zum Codex Iuris Canonici; 21)

 
 
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Hans-Joachim Peter
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Datum: 2001-12-06