Forschungsbericht 1997-98 | |
Lehrstuhl für Betriebswirtschaftslehre, insb. Unternehmensforschung Am Stadtgraben 13-15 (ab voraussichtlich 1.5.1999 Universitätsstr. 14-16) 48143 Münster Tel. (0251) 83-22840 Fax: (0251) 83-22848 e-mail: 20ufo@wiwi.uni-muenster.de WWW: http://www.wiwi.uni-muenster.de/~20/ index.htm Direktor: Prof. Dr. Wolfgang von Zwehl | |
Forschungsschwerpunkte 1997 - 1998
Fachbereich 04 - Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät Lehrstuhl für Betriebswirtschaftslehre, insb. Unternehmensforschung Rechnungswesen und Controlling | ||||
Grundsätze ordnungsmäßiger Prüfungen (GoP)
Prüfungen sind Vergleichshandlungen, mit deren Hilfe ein Urteil über das
Maß der Übereinstimmung eines Istobjektes mit einem Sollobjekt getroffen werden
soll; bei einfachen Prüfungen geht es dabei um den Soll-Ist-Vergleich der
Ausprägungen eines Merkmals, bei komplexen Prüfungen um den entsprechenden
Vergleich mehrerer Merkmale. Universitäre Abschlußprüfungen sind
besonders komplexe Prüfungen. Sie bedürfen einer sorgfältigen rechtlichen
Absicherung, weil sie vielfach die Voraussetzung für die Aufnahme beruflicher
Tätigkeiten sind. Deshalb verlangt der Gesetzgeber, daß sie aufgrund von
"Prüfungsordnungen abgelegt [werden], die von der Hochschule als Satzung erlassen
worden sind". Der Satzungsgeber hat dabei grundsätzlich die Möglichkeit, den
Prüfungsprozeß in allen Einzelheiten zu regeln. Die entsprechende Ordnung
würde in diesem Fall jedoch äußerst schwer zu lesen und zu handhaben sein;
zudem fehlte es ihr an Flexibilität. Deshalb sind Prüfungsordnungen in der
Realität durch eine Mischung aus exakten Regelungen und unscharfen Formulierungen
gekennzeichnet.
Neben den beiden Arten kodifizierter Regelungen gibt es aber noch ein Tertium, nämlich
ungeschriebene Regeln, die bei der Prüfung zu beachten sind. Diese ungeschriebenen
Regeln sollen dazu beitragen, daß das Ziel der jeweiligen Prüfung erreicht wird. Sie
werden hier unter dem Sammelbegriff "Grundsätze ordnungsmäßiger
Prüfungen" (GoP) zusammengefaßt. GoP ergänzen damit die in Gesetzen und
Prüfungsordnungen festgelegten prüfungsrelevanten Regelungen und sind somit
ihrem Wesen nach selbst ein unbestimmter, auslegungsbedürftiger Rechtsbegriff.
Die Grundsätze ordnungsmäßiger Prüfungen sind damit den
Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung, die die Kaufleute bei
ihrer Buchführung und Rechnungslegung neben den gesetzlichen Bestimmungen
beachten müssen, prinzipiell vergleichbar. Anders als die Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung tauchen sie allerdings bislang in rechtlichen
Bestimmungen nicht explizit auf. Gleichwohl haben die Menschen, insbesondere solche, die
regelmäßig mit Prüfungen zu tun haben, Vorstellungen davon, welche
ungeschriebenen Regeln bei Prüfungen zu beachten sind.
Der Begriff der Grundsätze ordnungsmäßiger Prüfungen wurde oben
im Kontext universitärer Abschlußprüfungen entwickelt. Tatsächlich
aber greifen die GoP viel weiter. Sie müssen vom Grundsatz her für alle Arten von
Prüfungen gelten, in denen Menschen daraufhin geprüft werden, ob sie das Ziel der
vorangehenden Ausbildung oder Vorbereitung erreicht haben. GoP gelten mithin für
Promotionsprüfungen, Diplomprüfungen, Abiturprüfungen,
Führerscheinprüfungen, Anglerprüfungen usw. Auf die Art der
Prüfung kommt es ebensowenig an wie auf die konkreten Prüfungsinhalte.
Ziel des Projektes war die Entwicklung zentraler Grunsätze ordnugnsmäßige
Prüfung. Dabei wurden die Grundsätze ordnungsmäßiger
Prüfungen für die aufeinander folgenden Phasen des Prüfungsgeschehens -
Vorbereitung, Durchführung sowie Nachbereitung - entwickelt, wobei das Schwergewicht
bei den Grundsätzen der Prüfungsdurchführung lag. Es zeigte sich, daß
es eine Reihe von Grundsätzen gibt, die - bei durchaus anderen Inhalten - mit denselben
Begriffen belegt werden können, wie man sie von den GoB her kennt. Auch
Grundsätze der Dokumentation gibt es in beiden Systemen, und zwar mit vielen
Gemeinsamkeiten im Detail, aber auch mit einem deutlichen grundlegenden Unterschied: Im
Rahmen der GoB ist die Dokumentation notwendige Voraussetzung für die
Rechnungslegung, im Rahmen der GoP dagegen allenfalls Folge der Prüfung.
Beteiligter Wissenschaftler:
Veröffentlichungen: |
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Hans-Joachim Peter