Finanzwissenschaft (speziell staatswirtschaftliche Allokationstheorie und Verwaltungsökonomik/New
Public Management)
Im Rahmen dieses Forschungsschwerpunktes wird auf der Grundlage ordnungspolitischer
Prinzipien und mit Hilfe der finanzwissenschaftlichen Theorie der Einfluß staatlicher
Allokationsentscheidungen und Verwaltungsstrukturen auf die Volkswirtschaft untersucht.
Konkret geht es um die prinzipiengeleitete Generierung von Lösungsvorschlägen
für manchmal als "Staatsversagen" bezeichnete Fehler der Finanzverfassung.
Wesentliches Kennzeichen der Arbeit in diesem Feld soll ihr Praxisbezug sein. Dieser
Praxisbezug wird durch die Mitgliedschaft von Prof. Grossekettler im Wissenschaftlichen Beirat
des Bundesfinanzministeriums erleichtert und durch die Zusammenarbeit mit Finanzminister
Prof. Dr. Georg Milbradt, Finanzstaatssekretär Dr. Ingolf Deubel, Kämmerer Dr.
Sander und Kanzler Dr. Anderbrügge unterstützt.
1. Weiterentwicklung ordnungspolitischer Prinzipien
Die Konkretisierung ordnungspolitischer Prinzipien und ihre Anwendung auf
wirtschaftspolitische Fragestellungen standen im Mittelpunkt mehrerer Aufsätze von Prof.
Grossekettler. Diese Arbeiten beschäftigen sich mit der Wiederbelebung und
Weiterentwicklung des Leitbilds der Sozialen Marktwirtschaft. In Anlehnung an ordoliberale
Prinzipien münden sie in einem Katalog von Kriterien, denen Ziele staatlicher Eingriffe
und Maßnahmen zu ihrer Durchführung genügen sollten. Es wird gezeigt,
wie diese Kriterien auf Probleme der Wettbewerbs- und Finanzpolitik angewendet werden
können. Konkrete Anwendungsgebiete im Rahmen der staatswirtschaftlichen
Ordnungspolitik werden in Promotionsvorhaben zur Behandlung von Strukturkrisen, zur
Entwicklung des Haushaltsrechts als Reaktion auf Funktionsdefekte, zur
Funktionsfähigkeit gebietskörperschaftlicher Steuersysteme, zur Ausgestaltung des
Rentenversicherungssystems sowie zum Organisationsrecht staatlicher Organe untersucht.
Gegenwärtige Forschungsprojekte:
2. Finanzverfassung
Im Rahmen der Anwendung ordnungspolitischer Grundsätze und der
Kollektivgütertheorie werden Anforderungen an eine Finanzverfassung formuliert.
Insbesondere werden Bereitstellungsaufgaben und -kompetenzen des Staates im Allokations-,
Distributions- und Stabilisierungsbereich normativ untersucht, aus denen sich Regelungsdefizite
der geltenden Finanzverfassung ableiten lassen. Hier liegen die konkreten
Anknüpfungspunkte der Arbeiten zu gebietskörperschaftlichen Steuersystemen, zur
EU-Finanzverfassung und zur ökonomischen Analyse des Staatsorganisationsrechts.
Dipl.Vw. Ulrich Wibbeke (Senatsverwaltung für Finanzen, Berlin) untersucht in seiner
Studie, welche Organisationsregeln, d.h. Regeln für die Zuteilung von Entscheidungs-,
Aufgaben-, Einnahmen- und Ausgabenverantwortung, sich aus der Theorie des
Föderalismus und der Kollektivgütertheorie ableiten lassen und wie sie auf die
Bundesrepublik Deutschland angewendet worden sind bzw. angewendet werden sollten.
3. Privatisierung und Deregulierung
Die ordnungspolitischen Grundsätze werden auf die Fragen der Privatisierung,
Deregulierung und Entbürokratisierung angewendet.
4. Weiterentwicklung des Beurteilungsinstrumentarium für die staatliche
Tätigkeit
Zur Beurteilung staatlicher Maßnahmen gibt es eine Reihe von Kennziffern und
Untersuchungsmethoden. Die adäquate Abbildung des Umfangs staatlicher
Tätigkeit ist vor dem Hintergrund der Klagen über unangemessene Belastung der
privaten Wirtschaft eine wichtige Aufgabe. Prof. Grossekettler macht zu diesem Problemgebiet
in seiner Berichterstattung über die Finanzpolitik der Deutschen Wiedervereinigung
einige neue Vorschläge. Auf eine bessere Erfassung der bislang außerhalb jeder
Berichterstattung liegenden Nebenkosten von Gesetzen zielt das Promotionsvorhaben von
Dipl.-Vw. Christian Langer. Er untersucht die in den meisten OECD-Staaten außerhalb
Deutschlands angewendeten Verfahren zur Gesetzesfolgenabschätzung und
überprüft Möglichkeiten ihrer Verknüpfung mit einer
prinzipiengeleiteten Wirtschaftspolitik ordoliberaler Prägung. Ein weiterer Bereich, in
dem die Beurteilung staatlicher Tätigkeit große Fortschritte macht, ist das sog. Neue
Steuerungsmodell der Kommunen. Dipl.-Vw. Frank Placke untersucht in seiner Dissertation die
Möglichkeiten interkommunaler Produkt- und Effizienzvergleiche. Sie werden mit der
Einführung einer Kostenrechnung bei den Kommunen möglich und können
eine sinnvolle Bezugsgröße für die Zuweisungen des Kommunalen
Finanzausgleichs der Bundesländer darstellen.
5. Funktionen von Genossenschaften im Zuge der Privatisierung
Als eine Verbindungsstelle zwischen den beiden Hauptforschungszweigen Allokations- und
Wettbewerbstheorie läßt sich die Organisationsform Genossenschaft bezeichnen.
Die Rolle dieses Verbandstyps bei der Bereitstellung von Kollektivgütern im Falle eines
Versagens der wettbewerblichen Angebotsorganisation wird in dieser Forschungsrichtung
herausgearbeitet. Im Rahmen eines Drittmittelprojektes untersucht Dipl.-Vw. Olaf Lüke
(Institut für Genossenschaftswesen) die Chancen für alte und neue
Genossenschaften im Zuge der Privatisierung. Sein Ziel ist es, die bestehenden
Möglichkeiten für die Übernahme zu privatisierender Staatsaufgaben durch
Genossenschaften und die dabei fördernden und hemmenden Kräfte in Gesellschaft
und Recht herauszuarbeiten.
Beteiligte Wissenschaftler:
Veröffentlichungen:
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