Forschungsbericht 1997-98 | |
Institut für Kriminalwissenschaften
Bispinghof 24/25 48143 Münster Tel. (0251) 83-22751, 22752, 22753, 22749, 22374, 22365 Fax: (0251) 83-22376, 21801, 21180 WWW: http://www.uni-muenster.de/Jura.krim/Welcome.html Direktoren: Prof. Dr. Klaus Boers, Prof. Dr. Friedrich Dencker, Prof. Dr. Ursula Nelles, Prof. Dr. Jürgen Welp | |
Forschungsschwerpunkte 1997 - 1998
Fachbereich 03 - Rechtswissenschaftliche Fakultät Institut für Kriminalwissenschaften Abteilung II Prof. Dr. J. Welp, e-mail: welp@uni- muenster.de Tel.: 0251/83-22752 Fax.: 0251/83-21801 | ||||
Strafrechtlicher Schutz bei Einwilligungsunfähigkeit - Ein rechtsvergleichender Beitrag zur Strafbarkeit fremdnütziger Forschung an Einwilligungsunfähigen (Habilitationsvorhaben)
Die aus rein wissenschaftlichen Gründen erfolgende bzw. ausschließlich
Dritten zugute kommende sog. nichttherapeutische Forschung an
Einwilligungsunfähigen, d. h. solchen Personen, die nicht in der Lage sind, Wesen,
Bedeutung und Folgen der angestrebten ärztlichen Maßnahme richtig zu erfassen,
ist in der BRD derzeit strafrechtlich (noch) nicht zu rechtfertigen. Die Grundaussage des
Nürnberger Kodex aus dem Jahr 1947, wonach niemand gegen seinen Willen zu
medizinischen Versuchen herangezogen werden darf (Fremdnützigkeitsverbot), scheint
jedoch keine absolute Geltung mehr zu besitzen. Im Gegenteil scheint sich hier sogar ein
Paradigmenwechsel abzuzeichnen. Rechtsvergleichend wird untersucht, ob und warum es zu
der Aufweichung dieses ethischen Prinzips kommen konnte und ob das Rechtsinstitut der
mutmaßlichen Einwilligung Raum läßt für eine rechtspolitische
Entwicklung, die die umstrittenen Experimente, die keinerlei Nutzen für die Gesundheit
der betroffenen Person erstreben, erlauben möchte.
Beteiligte Wissenschaftlerin: |
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Hans-Joachim Peter