Während des Berichtszeitraums erfolgte Beratertätigkeit für Staaten Mittel-
und
Osteuropas. Zu nennen ist hier eine Beratung für die Regierung der Tschechischen
Republik zur Behandlung der Selbständigen in tschechischen sozialen
Sicherungssystemen und eine Beratung der Litauischen Regierung zur Schaffung eines
Gesetzes zur betrieblichen Altersversorgung.