Informationen zur Masterarbeit

Das Forschungsmodul H im M. Sc. Psychologie umfasst die Teilnahme an einem Kolloquium sowie die Planung, Durchführung und schriftliche Darstellung (Masterarbeit) einer Studie. Für die Teilnahme an dem Kolloquium werden 4 ECTS-Punkte vergeben, für die Masterarbeit 28 ECTS-Punkte. Als Richtwert für den Umfang der Masterarbeiten sind 40 – 80 Seiten festgelegt.

In der Liste sind die wesentlichen Informationen zur Masterarbeit zusammengefasst. Die genauen Regelungen zur Erstellung, Bewertung, etc. der Masterarbeit lassen sich in der Prüfungsordnung des M. Sc. Psychologie nachlesen.

Hinsichtlich der Betreuung einer Masterarbeit ist die Selbstverpflichtungserklärung des Faches Psychologie für die Betreuung von Abschlussarbeiten im B. Sc. und M. Sc. in Psychologie zu beachten.

Voraussetzungen

  • Das Modul B (Statistik für Fortgeschrittene) muss abgeschlossen sein
  • Mindestens 30 Leistungspunkte (ohne Anrechnung des Berufspraktikums) müssen vorliegen
  • Nur für Studierende in der Prüfungsordnung 10 gilt außerdem, dass Sie mit Anmeldung der Masterarbeit die 5 Versuchpersonenstunden aus dem Modul H (Forschungsmodul) nachweisen müssen (Formular - VP-Stunden). In der Prüfungsordnung 17 (Studienstart WS2017/2018 oder später) werden keine Versuchspersonenstunden mehr vorausgesetzt.

Thema und Betreuung der Arbeit

Die Masterarbeit ist nicht an den Schwerpunkt Ihres Masterstudienganges gebunden.
Als Themensteller*in (gleichzeitig auch Erstprüfer*in) darf in der Regel nur tätig werden, wer ...

  • einen Abschluss in Psychologie (Master oder Diplom) hat
  • oder promoviertes oder habilitiertes Mitglied des Fachbereichs Psychologie und Sportwissenschaft der Universität Münster ist
  • und in dem der Prüfung vorangehenden Studienabschnitt eine einschlägige Lehrtätigkeit ausgeübt hat.
  • Darüber hinaus können auf begründeten Antrag der Studierenden weiteren Personen Einzelprüfungsberechtigungen als Themensteller*in und/oder Zweitprüfer*in erteilt werden (z. B. promovierten oder habilitierten Personen aus anderen Fächern).
    Dieser Antrag auf Einzelprüfungsberechtigung ist per E-Mail an Frau Prof. Dr. Grunschel, Vorsitz des Prüfungsausschusses, zu richten. Bitte fügen Sie neben dem Antrag folgende Informationen bei:
    • für Sie geltende Prüfungsordnung
    • Informationen zu Ihrer/m Themensteller*in / Zweitprüfer*in
      • Abschluss (z.B. Diplom oder Master in welchem Fach, Promotion / Habilitation mit Angabe des Fachs)
      • Beschreibung der Lehrtätigkeit im Fach Psychologie und Erfahrungen in der beruflichen Praxis und Ausbildung.

Genauere Informationen zu den Regelungen sind der individuell geltenden Prüfungsordnung zu entnehmen.

Anmeldung

Die Anmeldung der Masterarbeit läuft über das Campus-Management-System (CMS). Im CMS wird das Thema der Arbeit in Absprache mit der Betreuungsperson eingetragen und die / der Erst- und Zweitgutachter*in werden angegeben. Im CMS besteht auch die Möglichkeit externe Zweitgutachter*innen einzutragen. Nach Kontrolle durch das Prüfungsamt wird die Anmeldung der Arbeit durch die / den Erstgutachter*in im CMS bestätigt. Unabhängig von den für sonstige Studien- und Prüfungsleistungen gültigen CMS-Anmeldezeiträume ist die Anmeldung der Masterarbeit zu jedem Zeitpunkt im Semester möglich.  

Nur für PO10: Vor der Anmeldung der Masterarbeit reichen Sie bitte die erforderlichen 5 Versuchspersonenstunden beim Prüfungsamt ein!

Verlängerung der Arbeitszeit

Aus triftigem Grund kann die Bearbeitungszeit der Masterarbeit verlängert werden. Bitte nutzen Sie folgendes  Formular...

Abgabe

Die Masterarbeit ist fristgemäß beim Prüfungsamt in dreifacher Ausfertigung (maschinenschriftlich, gebunden und paginiert) und jeweiliger Datei (CD) einzureichen.
Eine viertes Exemplar ist notwendig, wenn Sie Ihre Masterarbeit in der Bibliothek veröffentlichen möchten. Diese Veröffentlichung ist freiwillig.
Darüber hinaus ist eine Plagiatserklärung beizufügen. Bitte beachten Sie in jedem Fall die Frist auf unserer Bestätigung zu Ihrer Masterarbeit.

Wiederholung

Die Masterarbeit kann im Fall des Nichtbestehens einmal wiederholt werden. In diesem Fall ist ein neues Thema zu bearbeiten. Eine zweite Wiederholung ist ausgeschlossen.

Literaturhinweis zur Erstellung einer Abschlussarbeit in der Psychologie

  • Höge, H. (2006). Schriftliche Arbeiten in Studium und Beruf. Ein Leitfaden (3. Aufl.). Kohlhammer.
  • Sonnentag, S. (2006). Abschlussarbeiten und Dissertationen in der angewandten psychologischen Forschung. Hogrefe.
  • Scharlau, I., & Klingsieck, K. (2018). Schreiben im Psychologiestudium. UTB.