Informationen zur Bachelorarbeit

Welche Anforderungen bestehen im Abschlussmodul?

Das Abschlussmodul umfasst insgesamt 14 Leistungspunkte, wovon 12 ECTS für die Anfertigung der schriftlichen Bachelorarbeit vergeben werden und die restlichen 2 ECTS für den Besuch eines Kolloquiums.

Die Kolloquien werden innerhalb der einzelnen Arbeitseinheiten angeboten, d.h. jede Professorin / jeder Professor betreut ein Kolloquium, im Rahmen dessen Forschungsvorhaben sowie Forschungsergebnisse vorgestellt und diskutiert werden. Die Kolloquien finden jedes Semester statt und werden im Vorlesungsverzeichnis angekündigt. Bitte achten Sie selbst darauf, dass die 2 ECTS nach Abschluss des Kolloquiums von der / dem Prüfenden rechtzeitig verbucht werden.

Voraussetzung

Es müssen mindestens 90 Leistungspunkte im B. Sc. Psychologie vorliegen, um die Abschlussarbeit anmelden zu können. Die Versuchspersonenstunden müssen vor der Anmeldung vollständig beim Prüfungsamt eingereicht und verbucht werden.

Betreuung

Als Themensteller*in darf in der Regel nur tätig werden, wer

  • einen Abschluss in Psychologie (Master oder Diplom) hat
  • oder promoviertes oder habilitiertes Mitglied des Fachbereichs Psychologie und Sportwissenschaft der Universität Münster ist
  • und in dem der Prüfung vorangehenden Studienabschnitt eine einschlägige Lehrtätigkeit ausgeübt hat.
  • Auf begründeten Antrag kann der Prüfungsausschuss promovierte oder habilitierte Personen mit einem berufsqualifizierenden Abschluss in Psychologie, die nicht Mitglied des Fachbereichs Psychologie und Sportwissenschaft der Universität Münster sind, jedoch an einer anderen Universität in dem Fachbereich Psychologie eine Lehrtätigkeit ausüben, als Themensteller*in zulassen. Dafür müssen die Studierenden einen Antrag auf Einzelprüfungsberechtigung stellen.
    Dieser Antrag auf Einzelprüfungsberechtigung ist per E-Mail an Frau Prof. Dr. Grunschel, Vorsitz des Prüfungsausschusses, zu richten. Bitte fügen Sie außerdem folgende Informationen hinzu:
    • Ihre Prüfungsordnung
    • Informationen zur/m Themensteller*in,
      • Abschluss (z. B. Diplom oder Master in Psychologie, Promotion / Habilitation mit Angabe des Fachs)
      • Beschreibung der Lehrtätigkeit im Fach Psychologie.

Die / der Themensteller*in ist eine/r von zwei Gutachter*innen, die die Arbeit bewerten. Genauere Informationen zu allen Regelungen sind der individuell geltenden Prüfungsordnung zu entnehmen.

Anmeldung

Die Anmeldung der Bachelorarbeit läuft seit dem 22.03.2021 über das Campus-Management-System (CMS). Im CMS wird das Thema der Arbeit in Absprache mit der Betreuungsperson eingetragen und die / der Erst- und Zweitgutachter*in werden angegeben. Im CMS besteht auch die Möglichkeit externe Zweitgutachter*innen einzutragen. Nach Kontrolle durch das Prüfungsamt wird die Anmeldung der Arbeit durch die / den Erstgutachter*in im CMS bestätigt.
Ausnahmen:

  1. Sie studieren noch nach der PO-Version 9 oder 7.
  2. Die / der Erstgutachter*in hat für das jeweilige Semester keine generelle Prüfungsberechtigung. (Eine Liste der Prüfungsberechtigten kann hier eingesehen werden.) Hier ist der Anmeldung der Bachelorarbeit ein Antrag auf Einzelprüfungsberechtigung beizufügen.

In diesen Fällen erfolgt die Anmeldung wie bisher über das Prüfungsamt mittels Anmeldebogen. Auf dem Anmeldeformular (für die Zulassung zur Bachelorarbeit) wird das Thema der Arbeit festgehalten, so wie es später im Zeugnis steht. Das Thema wird von beiden Gutachtenden durch ihre Unterschrift bestätigt. Der Titel / das Thema kann nach der Anmeldung nicht mehr geändert werden.

Umfang

Die Bachelorarbeit sollte einen Umfang von 20-60 Seiten haben. 60 Seiten sollten nicht überschritten werden.

Abgabe

Die Bachelorarbeit muss spätestens 12 Wochen nach Anmeldung (Datum der Unterschrift der / des Prüfenden) eingereicht werden. Es gibt keinen Mindestbearbeitungszeitraum. Es müssen 3 gebundene Exemplare (Leimbindung, keine Spiralbindung) sowie eine elektronische Ausfertigung der Arbeit (auf CD am besten als pdf-Datei) im Prüfungsamt abgegeben werden. Die weitere Gestaltung der Arbeit sprechen Sie bitte mit der / dem Prüfenden ab. Der Bachelorarbeit ist diese Plagiatserklärung beizufügen.

Bewertung

Die Abschlussarbeit wird von den zwei Gutachtenden bewertet. Das Ergebnis wird Ihnen durch das Prüfungsamt schriftlich mitgeteilt, sobald beide Gutachten im Original vorliegen. Die Note der Bachelorarbeit fließt mit einer Gewichtung von 1,5 in die Bachelornote ein.

Wiederholung

Eine Wiederholung bei Nichtbestehen der Arbeit kann nur einmalig mit einem neuen Thema erfolgen.



Hinweis. Die genauen Regelungen zur Erstellung, Bewertung, etc. der Bachelorarbeit lassen sich in der Prüfungsordnung des B. Sc. Psychologie nachlesen. Hinsichtlich der Betreuung einer Bachelorarbeit ist die Selbstverpflichtungserklärung des Faches für die Betreuung von Abschlussarbeiten im B. Sc. und M. Sc. Psychologie zu beachten.



Themenwahl

Wie findet man ein Thema und eine Betreuerin bzw. einen Betreuer für die Bachelorarbeit?

Bei der Suche nach einem Thema und einer Betreuungsperson für die Bachelorarbeit kann man sich an der laufenden Forschung der einzelnen Arbeitseinheiten orientieren sowie an kürzlich abgeschlossenen Arbeiten. Im ersten Schritt sollten Sie sich auf den Internetseiten der Arbeitseinheiten orientieren und nach konkreten Ausschreibungen von Bachelorarbeiten schauen. Starten Sie mit den Übersichtsseiten beider Institute ( IfP; IPBE ), auf der alle Arbeitseinheiten aufgelistet sind. Von dort gelangen Sie auf die Seiten der Arbeitseinheiten, die in der Regel unter dem Punkt "Studium" Informationen zu Abschlussarbeiten bereitstellen. Wenn Sie sich für einen Forschungsbereich oder eine konkrete Ausschreibung eines Projekts interessieren, sollten Sie im zweiten Schritt mit einer Person der Arbeitseinheit Kontakt aufnehmen (z.B. in der Sprechstunde oder per E-mail). Beachten Sie, dass alle wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen an den Instituten der Psychologie eine Bachelorarbeit betreuen dürfen.

 

Literaturhinweise

...zur Anfertigung einer wissenschaftlichen Arbeit.

  • Höge, H. (2006). Schriftliche Arbeiten in Studium und Beruf. Ein Leitfaden (3. Aufl.). Kohlhammer.
  • Sonnentag, S. (2006). Abschlussarbeiten und Dissertationen in der angewandten psychologischen Forschung. Hogrefe.
  • Scharlau, I., & Klingsieck, K. (2018). Schreiben im Psychologiestudium. UTB.


Hinweis zur Abgabe der Bachelorarbeit im Zusammenhang mit einer Bewerbung um einen Studienplatz im Master.

In der Regel fängt ein Masterstudiengang in Psychologie immer zum Wintersemester, d. h. im Oktober eines Jahres, an. Die Bewerbungsfrist für einen Platz im Master wird deshalb im vorangehenden Sommersemester liegen (ungefähr von Mai bis Mitte Juli), wenn die Vorlesungszeit noch läuft. Studierende, die sich gleich im Anschluss an das Bachelor-Studium um einen Master-Platz bewerben, müssen deshalb eine vorläufiges Zeugnis bei der Bewerbung einreichen. Auf diesem wird eine vorläufige Durchschnittsnote ausgewiesen, die aus allen bis dahin abgeschlossenen Modulen errechnet wird. Diese Bescheinigung sowie ein vorläufiges Transcript of Records werden vom Prüfungsamt ausgestellt. Andere zusätzliche Bescheinigungen erhalten Sie bei Bedarf im Dekanat.

Besteht dagegen der Wunsch, dass die Note der Bachelorarbeit mit in diese vorläufige Durchschnittsnote einfließt, d. h. bei einer Masterbewerbung berücksichtigt wird, dann muss die Bachelorarbeit bis spätestens zum 30. April abgegeben werden. Es besteht jedoch keine Pflicht, die Abschlussarbeit bis zu diesem Zeitpunkt eingereicht zu haben.

Spätestens im August sollte die Bachelorarbeit eingereicht werden, damit das Abschlusszeugnis noch rechtzeitig für eine Immatrikulation im Master ausgestellt werden kann.

(Gerechnet wird hier mit den Fristen der Universität Münster. Bitte beachten Sie ggfs. die Fristen anderer Hochschulen.)