Organization of the stay abroad

Vor dem Auslandsaufenthalt

Nach der Zusage für einen Studienplatz an einer der Partneruniversitäten muss zunächst die WWU-interne Onlineanmeldung abgeschlossen werden (den Link dazu erhalten Sie von Ihrer Koordinator*in). Das fertig ausgefüllte und ausgedruckte Dokument wird dann beim International Office eingereicht.

Außerdem wird das Learning Agreement in Absprache mit dem/der zuständigen Koordinator/-in ausgefüllt. Im Learning Agreement wird festgehalten, welche Lehrveranstaltungen an der Gastuniversität besucht werden und inwiefern diese an der Heimatuniversität anerkannt werden.

Während des Auslandsaufenthalts

Direkt zu Beginn des Auslandsaufenthaltes muss im Data Sheet das Ankunftsdatum von der Gastuniversität festgehalten werden. Kurz vor der Abreise wird vor Ort ebenfalls das Abreisedatum eingetragen. Diese Informationen sind notwendig für die Auszahlung des Mobilitätszuschusses.

Innerhalb des ersten Monats des Auslandsaufenthalts sollten außerdem notwendige Änderungen der zu besuchenden Veranstaltungen in das Learning Agreements eingetragen werden. Dies wird in Absprache mit dem Koordinator vor Ort vorgenommen.

Nach dem Auslandsaufenthalt

Nach der Übermittlung der Studienrückkehrerdaten an die EU werden Sie von der EU aufgefordert, dort einen Onlinefragebogen auszufüllen. Hierüber werden Sie dann informiert.

Nach dem Auslandsaufenthalt wird die Gastuniversität das Transcript of Records, welches als Teil des Learning Agreements die erbrachten Studienleistungen dokumentiert, nachsenden. Dieses muss ebenfalls im International Office eingereicht werden.

Auf Grundlage des Learning Agreements sowie des Transcript of Records kann dann die Anerkennung der besuchten Studienleistungen und Prüfungsleistungen durch den Studiendekan des Fachbereichs vorgenommen werden.