Informationen zum Studienabschluss

Was müssen Sie nach der letzten Prüfungsleistung beachten?

Üblicherweise erhalten die Studierenden mit Zusendung der Themenmitteilung Ihrer Arbeit ein Antragsformular auf Erstellung der Abschlussdokumente. Wenn die Studierenden die letzte Prüfungsleistung erbracht haben, reichen diese das Formular bitte umgehend beim Prüfungsamt ein, da die Zeugnisunterlagen sonst nicht erstellt werden können.

Was passiert dann?

Vorausgesetzt, dass alle Leistungen sind in POS verbucht sind, können die Abschlussdokumente im Prüfungsamt erstellt werden. Diese müssen dann von der zuständigen Dekanin/vom zuständigen Dekan unterschrieben werden. Anschließend schicken wir Ihnen die kompletten Zeugnisunterlagen per Einwurfeinschreiben zu (dieses kann 2 bis 3 Wochen dauern). 

Wenn Sie die Abschlussdokumente persönlich abholen möchten, geben Sie dem Prüfungsamt bitte rechtzeitig Bescheid. 

Kann das Prüfungsamt die Unterlagen auch woanders hinschicken?

Das ist leider nicht möglich. Zeugnisdokumente können von uns grundsätzlich nur an die beim Studierendensekretariat gemeldeten Adressen verschickt werden.

Thema Exmatrikulation:

Sie finden alle Informationen dazu auf den Seiten des Studierendensekretariats.

Können Zeugnisunterlagen ausgestellt werden, wenn ich exmatrikuliert bin?

Solange Sie alle Prüfungs- und Studienleistungen zu dem Zeitpunkt der Exmatrikulation bereits erbracht haben, ist das kein Problem. Sie dürfen nur keine Leistungen erbringen, wenn Sie exmatrikuliert sind.

Zeugnisausgabe bei Zweitfach Kunst:

Sollte eines der studierten Fächer Kunst sein, dauert die Zeugniserstellung ein wenig länger, da beide beteiligten Fächer die Zeugnisunterlagen unterzeichnen müssen. Bitte beachten Sie dies bei Ihren Planungen.