Abmeldungen

Sie können sich bis höchstens zwei Wochen vor der Prüfung ohne Angabe von Gründen abmelden. Danach ist eine Abmeldung nur noch mit triftigem Grund möglich.

Im Falle von Krankheit bei einem Prüfungstermin achten Sie bitte darauf, dass ein Rücktritt aus "triftigem Grund" nur dann anerkannt werden kann, wenn er "unverzüglich" (das bedeutet "ohne schuldhaftes Zögern", also so schnell wie möglich/sofort) im zuständigen Prüfungsamt

a) angezeigt (spätestens 1 Werktag nach der prüfungsrelevanten Leistung, per Mail oder telefonisch) und
b) glaubhaft gemacht wird (spätestens 3 Werktage nach der prüfungsrelevanten Leistung).

Die Glaubhaftmachung erfolgt im Fall der krankheitsbedingten Prüfungsunfähigkeit durch die Einreichung eines ärztlichen Attestes im Original und der Rücktrittserklärung im Prüfungsamt. Diese Unterlagen können gerne in den Fristenbriefkasten (Schlossplatz 2) eingeworfen oder per Post geschickt werden. Von einer persönlichen Abgabe bitten wir, auch im Interesse unserer Mitarbeiter*innen, bei einer Krankheit mit Ansteckungsgefahr, abzusehen. Bei Einreichung auf postalischem Weg gilt das Datum des Poststempels, bitte auf Leserlichkeit achten.
Das Attest muss spätestens am Tag der prüfungsrelevanten Leistung, mit begründetem Nachweis maximal einen Tag nach der versäumten prüfungsrelevanten Leistung, ausgestellt worden sein.

Das gilt natürlich auch für andere triftige Rücktrittsgründe.

Studierende können auch nach Anmeldung zurücktreten. Abhängig davon, wann Sie zurücktreten möchten, gibt es folgende Möglichkeiten:

  1. während der Anmeldephase (ohne triftigen Grund)
    Studierende können in dieser Zeit eigenhändig in QISPOS von den Leistungen zurücktreten.
  2. nach der Anmeldephase (ohne triftigen Grund)
    Studierende können ohne Angabe bis maximal drei Wochen vor dem Prüfungstermin zurücktreten. Hierzu nutzen Sie bitte unser Formular zum Rücktritt von Prüfungsleistungen.
  3. nach Ablauf der Rücktrittfristen (mit triftigem Grund)
    Nach Ablauf der Fristen sind Rücktritte nur noch mit triftigem Grund (z. B. Erkrankung) möglich. Bitte reichen Sie einen Nachweis und das Formular zum Rücktritt von Prüfungsleistungen spätestens binnen drei Werktagen nach der Prüfung beim Prüfungsamt ein.
  4. im Diplom

    Sie können von den Fachprüfungen bis zu einer Woche vor dem Prüfungstermin zurücktreten. Die Studierenden müssen persönlich im Prüfungsamt erscheinen und hier ein Formular zum Rücktritt ausfüllen.