RECHT: Wahrscheinlich doch kein Eintrag ins Strafregister bei Verstoß gegen Coronaregeln
Den Haag, FV/VK/Trouw, 25. September 2020
Wer ein Bußgeld bei Verstoß gegen die Coronaregeln bezahlen muss, muss in Kürze voraussichtlich nicht länger einen Eintrag ins Strafregister fürchten. Das soll das niederländische Kabinett heute beschließen.
Bisher folgte auf einen Verstoß gegen die Cornoaregeln ein Bußgeld von 390 Euro für Erwachsene und 99 Euro für Minderjährige und ein Eintrag ins Strafregister bei einer Strafe über 100 Euro. Ein Bußgeld – eventuell von 99 Euro für alle Bürger - soll als Strafe bestehen bleiben, ein Eintrag ins Strafregister soll jedoch mit rückwirkender Kraft zukünftig wegfallen.
Die Zweite Kammer stand dem Eintrag ins Strafregister schon länger skeptisch gegenüber, da ein solcher Eintrag weitreichende Folgen z.B. bei Bewerbungen haben könnte. Bürger könnten in der Zukunft also bestraft werden, für Verhalten, dass in normalen Zeiten alles außer strafbar wäre.
Da es seit dem Frühling außerdem viel Unsicherheit und Uneinigkeit in Bezug auf die Cornoaregeln - mit den daraus resultierenden Beschwerden und ungleichen rechtlichen Folgen – gab, will die Zweite Kammer nun Abstand nehmen von den weitreichenden Folgen eines Verstoßes.