MH17: Die Niederlande klagen Russland vorm Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte an

Den Haag, SW/NOS/NRC/VK, 11. Juli 2020

Das niederländische Kabinett hat am gestrigen Freitag verkündet, dass es gegen Russland für dessen Verstrickung in die Geschehnisse rund um den Absturz des Flugs MH-17 vor den Europäischen Menschenrechts-Gerichtshof (EGMR) zieht. Juristisch gesehen könnte der Vorstoß durchaus Erfolg haben, die Folgen für das ehemalige Zarenreich dürften jedoch moderat ausfallen.


Mehrere Angehörige der Opfer des Unglücks hatten zuvor bereits bei der Institution in Straßburg geklagt. Mit dem nun durchgeführten Schritt möchte die Regierung die Einzelklagen unterstützen: „Der Gegenstand ist so komplex und es gibt so viele Informationen, dass die Niederlande beschlossen haben, selbstständig ein EGMR-Verfahren einzuleiten“, so ein Sprecher des Außenministeriums. Die Privatkläger bekommen somit nicht nur einen mächtigen Mitstreiter an die Seite gestellt, sondern auch den Zugriff auf jegliches Material der MH-17-Untersuchung. Das Ziel sei, so Außenminister Stef Blok, weiterhin die bereits laufenden Prozesse so gut wie möglich zu unterstützen und Gerechtigkeit für die Hinterbliebenen zu erlangen.


Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte könnte, wenn er den niederländischen Staat und die Angehörigen rechtlich gleichstellte, Russland Reparationszahlungen auferlegen und das Land zwingen, Informationen preiszugeben. Wie die Universitätsdozentin Marieke de Hoon gegenüber der NOS erklärte, stehen die Chancen hierfür aus juristischer Sicht nicht schlecht. Die Geschädigten könnten sich vor allem auf Artikel 2 der Europäischen Menschenrechtskonvention berufen, worin das Recht auf Leben festgelegt ist. Wenn bewiesen werden könne, dass russische Funktionäre in den Abschuss des Flugzeugs verwickelt waren, würde man Putin und seine Landesgenossen für ihn verantwortlich machen können.


Russlands Reaktionen auf die Anschuldigungen bleiben weiterhin ausweichend und negierend. In einer Erklärung betont man erneut, dass sich die Vorkommnisse 2014 über ukrainischem Staatsgebiet abgespielt hätten, auf dem man keine Befugnisse gehabt habe. Erwartbar ist es trotzdem, dass Russland sich vor Gericht verteidigen wird, verfährt man so doch auch bei anderen Fällen. Ob die Hegemonialmacht im Falle einer Verurteilung allerdings wirklich haften würde, steht auf einem anderen Blatt. Bei der Volksbefragung am 1. Juli hat immerhin eine Mehrheit dafür gestimmt, zukünftig internationales Recht der eigenen Verfassung unterzuordnen – eine Art Freifahrtschein für die freie Interpretation des Rechtsverständnisses. Die Strafvollstreckung könnte durch die Übernahme eines russischen Gerichts lautlos erstickt werden.


„Die bedeutet aber nicht, dass die Sache nutzlos ist“, hält de Hoon dagegen. „Denn für die Angehörigen ist es wichtig, dass die Richter Beweise erfassen und eine Aussage darüber treffen, was passiert ist.“ Damit wird wohl erst in einigen Jahren zu rechnen sein, ist der EGMR doch bereits jetzt in Verzug bezüglich anderer Prozesse.


Der Flug MH-17 ist auch noch Gegenstand anderer Verfahren. So laufen diplomatische Kontakte zwischen den Niederlanden und Australien auf der einen und Russland auf der anderen Seite über die offizielle Anerkennung der Verantwortlichkeit für den Abschuss der Maschine. Daneben stehen weiterhin vier Verdächtige vor dem Gericht in Schiphol, die beschuldigt werden, in das Attentat verwickelt gewesen zu sein. Der Ausgang dieser Verhandlung könnte den Prozess in Straßburg noch beeinflussen.