GESUNDHEIT: Weg für höheren Schadensersatz wegen Chrom-VI-Farbe frei

Den Haag, TA/NRC/NOS, 11. März 2020

Der Gerichtshof in Den Haag urteilte Dienstag, dass der niederländische Staat haftbar ist für den gesundheitlichen Schaden von vier ehemaligen Mitarbeitern des Militärs, der ihnen durch den Umgang mit giftiger und krebserregender Chrom-VI-Farbe zugefügt wurde. Durch dieses Urteil können diese vier Personen nun einen höheren Schadensersatz verlangen, als das Militär bisher gezahlt hat.

2018 sorgte der Chrom-VI-Skandal beim niederländischen Militär für Aufsehen (NiederlandeNet berichtete). Staatssekretärin für Verteidigung Barbara Visser (VVD) entschuldigte sich daraufhin öffentlich bei allen Geschädigten, die mit giftiger Farbe arbeiten mussten und bot eine finanzielle Wiedergutmachung an. Vielen Betroffenen ging das Angebot Vissers jedoch nicht weit genug.

Die vier ehemaligen Mitarbeiter, die deswegen geklagt hatten, arbeiteten zwischen 1984 und 2006 an Standorten, an denen im Zusammenhang mit der NATO amerikanisches Kriegsmaterial stationiert und gewartet wurde. Die Farbe der Panzer beinhaltete jedoch das giftige Chrom-VI, dem die Mitarbeiter dort also ausgesetzt waren. Das Militär hat zugegeben, dass sie möglicherweise durch diesen Umstand krank wurden und dass sie weder ausreichend beschützt noch informiert waren.

Die vier Mitarbeiter hatten bereits den offiziellen, vom Militär bereitgestellten, Schadensersatz bekommen. Der Gerichtshof in Den Haag hat nun jedoch geurteilt, dass sie noch zusätzlichen Schadensersatz fordern können. Dem Anwalt der vier Männer zufolge geht es unter anderen noch um Kosten für ärztliche Berater oder um die Selbstbeteiligung bei Krankenversicherungen. Die genaue Höhe dieser zusätzlichen Summe steht jedoch noch nicht fest und müsste noch festgelegt werden.

Darüber hinaus wurde beim Gericht auch eine Forderung im Auftrag einer „Gruppe von Geschädigten“ eingereicht. Hier urteilte das Gericht jedoch, dass bei ihnen nicht festgestellt werden kann, dass sie alle dem giftigen Chrom-VI im selben Ausmaß ausgesetzt waren. Daher wurde die Forderung in diesem Fall abgewiesen. Diese „Gruppe“ von Personen fiel bisher nicht unter die Kriterien, die das Militär für ihr Schadensersatzangebot aufgestellt hatte, und hat daher keine Aussicht auf finanzielle Wiedergutmachung.