Nachrichten Juni 2013


GESELLSCHAFT: Urteil im Fall des getöteten Linienrichters

Lelystad. AF/NOS/rechtspraak.nl/SPON/SZ/VK. 17. Juni 2013.

Im Dezember 2012 hatte der tödliche Angriff auf einen Linienrichter nach einem B-Jugend-Fußballspiel die Niederlande in einen Schockzustand versetzt. Heute befand ein Gericht in Lelystad sechs minderjährige Angeklagte sowie einen volljährigen „Fußballvater“ des gemeinsamen Totschlags für schuldig.

Sechs Jahre Haft für den 50-jährigen Angeklagten, 12 beziehungsweise 24 Monate Jugendhaft für die sieben minderjährigen Mitangeklagten. So lautete der heutige Urteilsspruch im Falle des getöteten Linienrichters Richard Nieuwenhuizen. Die minderjährigen Angeklagten bekamen damit die für ihr Alter maximale Jugendgefängnisstrafe auferlegt. Ein achter, 15-jähriger Angeklagter wurde zu 30 Tagen Jugendhaft verurteilt.

Im Dezember des vergangenen Jahres war der Linienrichter Richard Nieuwenhuizen nach einem B-Jugend-Spiel zweier niederländischer Fußballklubs von mehreren Spielern und Fans der Gastmannschaft niedergeschlagen worden. Er erlag am Folgetag den durch die „Prügelattacke“ entstandenen Verletzungen (NiederlandeNet berichtete). Der Tod des Linienrichters hatte über die niederländischen Landesgrenzen hinaus Bestürzung ausgelöst. Auch jetzt, bei der Urteilsverkündung, berichteten namhafte deutsche Medien von dem Fall.

Auch wenn die Angeklagten selbst ihre Unschuld beteuert hatten, sah es das Gericht heute auf der Grundlage von Zeugenaussagen, Fotos und Indizien als bewiesen an, dass alle Angeklagten am gewalttätigen Vorgehen gegen Nieuwenhuizen beteiligt gewesen waren. Sie hätten gegen den Kopf und Oberkörper des Mannes eingetreten und -geschlagen, als dieser bereits am Boden gelegen habe. Als Todesursache wurde die Beschädigung der Arteria vertebralis (Wirbelarterie) konstatiert. Durch kräftige Tritte und Stöße sei die Wand des Blutgefäßes an zwei Stellen gerissen. Damit schrieb das Gericht den Tod Nieuwenhuizens der schweren Gewalt gegen ihn zu. Die Verteidigung hatte zuvor versucht, in einem Gutachten darzulegen, dass Nieuwenhuizen an einer seltenen Anomalie der Blutgefäße gelitten habe aufgrund derer eine solch tödliche Gefäßruptur auch im Alltag hätte entstehen können.

Laut Gericht kann man von einer gemeinsam durchgeführten Tat sprechen, deshalb seien die Angeklagten nicht nur für ihr eigenes Verhalten verantwortlich, sondern auch für das der gesamten Gruppe. Darum sei es auch unerheblich, wer dem Opfer letztlich den tödlichen Tritt verpasst habe.