Nachrichten Juli 2013


KRIEGSVERBRECHEN: Prozess gegen niederländischstämmigen SS-Mann in Hagen

Hagen. AF/ARD/NOS/Landgericht Hagen/SP/VK. 09. Juli 2013.

Siert Bruins, heute 92 Jahre alt, soll im September 1944 an der Tötung des friesischen Widerstandskämpfers Aldert Klaas Dijkema beteiligt gewesen sein. Als Mitglied der Waffen-SS wurde Bruins in den Niederlanden bereits 1949 für diese und weitere Taten in Abwesenheit zum Tode verurteilt, doch er flüchtete nach Deutschland. Im September, also erst 69 Jahre später, beginnt nun der Prozess vor dem Landgericht Hagen.

Bereits im Dezember 2012 war bekannt geworden, dass die Staatsanwaltschaft Dortmund Mordanklage gegen den niederländischstämmigen SS-Mann Bruins erheben wollte (NiederlandeNet berichtete). Nun hat die Pressestelle des Landgerichts Hagen den 2. September 2013 als ersten Verhandlungstag bekanntgegeben.

Freiwillig zur Waffen-SS

Siert Bruins ist gebürtiger Niederländer. Seine Familie gehörte zu den frühen Anhängern der niederländischen National-Sozialistischen Bewegung (NSB). Auch Bruins meldete sich im Alter von 20 Jahren freiwillig zur Waffen-SS. Nach einer Zeit an der Ostfront half er ab 1944 bei der Bekämpfung des niederländischen Widerstands. Wegen mehrerer Tötungsdelikte verurteilte ein Sondergericht in Leeuwarden Bruins nach dem Krieg zum Tode – später wurde das Urteil zu einer lebenslangen Haftstrafe umgewandelt.

Doch Bruins setzte sich nach Deutschland ab, da er als ehemaliger SS-Mann die deutsche Staatsbürgerschaft besaß. Die deutsche Justiz vergaß den Mann und wurde erst aufmerksam, als Simon Wiesenthal, damals Leiter des jüdischen Dokumentationszentrums in Wien, Bruins Ende der 1970er Jahre aufspürte.

Totschlag verjährt, Mord nicht

Die Auslieferung an die Niederlande lehnte die Bundesrepublik damals ab. Doch es kam zu einem Prozess. Das Landgericht Hagen verurteilte Bruins, der sich in Siegfried Bruns umbenannt hatte, 1980 wegen Beihilfe zum Mord an zwei jüdischen Brüdern im April 1945 zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren. Die Erschießung Dijkemas wertete die deutsche Justiz damals als Totschlag – und damit als bereits verjährt.

Durch ein Urteil des Landgerichts Aachen im Jahr 2010 änderte sich die Rechtslage jedoch: Der SS-Mann Heinrich Boere wurde in einem ähnlichen Fall wegen Mordes verurteilt (NiederlandeNet berichtete). Und Mord verjährt nicht. Kritische Nachfragen der niederländischen und deutschen Medien veranlassten die Staatsanwaltschaft Dortmund in der Folge dazu, den Fall um Bruins nun neu aufzurollen.

Am 2. September soll der Prozess vor dem Landgericht Hagen beginnen. Doch ob nach fast 70 Jahren noch zu klären ist, ob Bruins geschossen hat, bleibt abzuwarten.