Nachrichten Dezember 2013
VERTRAG: Deutsch-niederländisches Steuerabkommen tritt erst 2015 in Kraft
Den Haag. TM/DDL/euregio.de. 27. Dezember 2013.
Das neue bilaterale Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und den Niederlanden wird nicht wie geplant zum 1. Januar 2014 in Kraft treten können. Verantwortlich dafür ist eine aufgrund von ungeklärten Fragen noch nicht erfolgte Ratifizierung durch das niederländische Parlament. Als neues Datum für das Inkrafttreten ist nun der 1. Januar 2015 im Gespräch.
Es war ein feierliches Ereignis, als die beiden Staatssekretäre Frans Weekers und Emily Haber im April 2012 in Berlin den Vertrag für ein neues Doppelbesteuerungsabkommen zwischen den Niederlanden und Deutschland unterzeichneten (NiederlandeNet berichtete). Das bilaterale Abkommen soll den in die Jahre gekommenen Vertrag aus dem Jahr 1959 ersetzen und der doppelten Besteuerung von Grenzpendlern und grenzüberschreitenden Unternehmen ein Ende machen. Im Sommer dieses Jahres, knapp ein halbes Jahr vor dem geplanten Inkrafttreten des Vertrages, kam jedoch vor allem von niederländischen Rentnern, die in Deutschland leben und ihre Pension aus den Niederlanden beziehen, vermehrt Kritik auf. Grund dafür waren Berechnungen einer niederländischen Regionalzeitung, wonach Niederländer, die in Deutschland Rentenzahlungen von mehr als 15.000 Euro pro Jahr aus ihrem Heimatland bekommen, mit Inkrafttreten des neuen Abkommens mit finanziellen Nachteilen zu rechnen haben (NiederlandeNet berichtete).
Die kritischen Stimmen der Rentner waren es wohl auch, welche Parlamentarier etlicher Fraktionen in der Zweiten Kammer in Den Haag dazu veranlassten, sich den beschlossenen Vertragstext einmal genauer anzuschauen. Ergebnis dieses Prozesses war ein Fragenkatalog über eventuelle Nachteile des Vertrages, der insgesamt 28 DIN A4-Seiten umfasst und der am 12. Juni 2013 an Finanzstaatssekretär Frans Weekers (VVD) zwecks Beantwortung übersandt wurde. In einer ersten Reaktion hatte Weekers Ende November an das niederländische Parlament mitgeteilt, dass er aufgrund der Kritik der Rentner bereit sei, eine Übergangsregelung von sechs Jahren zu treffen. Erst danach werden niederländische Rentner in Deutschland mit dem höheren niederländischen Satz besteuert. Auf die einzelnen Fragen der Parlamentarier war der Staatssekretär bis dahin jedoch noch nicht eingegangen und so wurde klar, dass vor dem Jahreswechsel nicht mehr mit einer Ratifizierung seines des niederländischen Parlaments gerechnet werden konnte: Die Parlamentsabgeordneten wollten nach Empfang der Antworten erst noch einmal über diese debattieren und auch die Erste Kammer des Parlaments musste dem Vertrag noch zustimmen. Da dies in den wenigen verbleibenden Wochen unrealistisch war, musste das Inkrafttreten nunmehr um ein ganzes Jahr verschoben werden musste.
Der Aufschub kann nach Aussage der VVD-Abgeordneten Helma Neppérus für zehntausende Menschen zu finanziellen Konsequenzen führen, wie das Dagblad de Limburger berichtete. Und auch die erwarteten Anreize für den grenzüberschreitenden Arbeitsmarkt werden so wohl erst einmal ausbleiben; aufgrund der aktuell deutlich schlechteren Arbeitsmarktlage in den Niederlanden wohl vor allem zum Leidwesen niederländischer Arbeitssuchender und deutscher Unternehmen. Deutschland hat zudem in einigen Sektoren – dem Hochbaugewerbe, dem Bildungswesen, in der Gastronomie sowie dem Transport- und Logistiksektor – einen Fachkräftemangel zu verzeichnen. Auch können nach Informationen der EUREGIO in den sozialen Berufen sowie im Gesundheitswesen die offenen Stellen auf der deutschen Seite der Grenze nur teilweise mit inländischen Arbeitslosen besetzt werden. Die durch das neue Doppelbesteuerungsabkommen erhofften Verbesserungen für Grenzpendler werden durch den Aufschub des Inkrafttretens aber nun erst einmal nicht eintreten.
Weitere Informationen sowie die wichtigsten Änderungen des geplanten Abkommens finden Sie auf den Seiten der EUREGIO.