Nachrichten DEZember 2013
MONARCHIE: Königin Máxima darf Regentin werden
Den Haag. TM/NOS/nu.nl. 04. Dezember 2013.
Am gestrigen Dienstagnachmittag sind in Den Haag alle 225 Mitglieder der beiden niederländischen Parlamentskammern im historischen Rittersaal zusammengekommen. Einziges Ziel der nur etwa 15 Minuten dauernden Versammlung war es, gesetzliche Regelungen für die mögliche Situation zu treffen, dass König Willem-Alexander vor der Volljährigkeit seiner Tochter Amalia verstirbt. Sollte dieser unverhoffte Fall eintreten, so wurde beschlossen, dass Königin Máxima bis zum 18. Geburtstag ihrer Tochter Amalia als Regentin auftreten soll.
Es war eine rein politische Angelegenheit, die gestern im Rittersaal durchgeführt wurde. Vertreter des Königshauses waren nicht anwesend. Einzig die Abgeordneten von Erster und Zweiter Parlamentskammer sowie Regierungsvertreter und Abgesandte der drei karibischen Inseln des Königreichs der Niederlande Aruba, Sint-Maarten und Curaçao waren für diese besondere Versammlung nach Den Haag gekommen. Insgesamt wurden drei Gesetzesvorschläge, welche die Regentschaft von Königin Máxima regeln sollen, ohne Gegenstimme beschlossen. Neben der Regentschaft selbst ging es um die elterliche Gewalt sowie die finanzielle Vergütung für die Regentin. Máxima würden im Fall einer Regentschaft im Prinzip dieselben Aufgaben und Rechte zukommen, wie sie aktuell auch König Willem-Alexander als Staatsoberhaupt der Niederlande hat. Lediglich das Jagdrecht ist dem echten Staatsoberhaupt vorbehalten. Amalia würde während dieser Zeit übrigens bereits den Titel „Königin“ tragen. Ab ihrem 18. Geburtstag am 7. Dezember 2021 wäre sie dann auch Staatsoberhaupt mit den vollen Rechten einer Monarchin.
Während der gestrigen Versammlung führte D66-Senator Hans Engels kurz das Wort. Er hatte im Auftrag aller Fraktionen zuvor die Aufgabe übernommen, die Gesetzesvorschläge auszuarbeiten. Für die Regierung antwortete anschließend der niederländische Ministerpräsident Mark Rutte (VVD). In einem Interview mit dem Nachrichtensender NOS bezeichnete der Premier die Versammlung später als „Schlusspunkt des Nachfolgejahres und der Inthronisierung des neuen Königs“. Zwar wünsche sich niemand, dass die beschlossenen Regelungen jemals angewendet werden müssen, so Rutte, aber „sollte diese Situation nichtsdestotrotz einmal eintreten, dann ist es gut, dass der Gesetzgeber eine Regelung getroffen hat, welche direkt angewendet werden kann.“
Auch in der Vergangenheit sind bereits ähnliche Gesetze verabschiedet worden. Dabei war es oftmals ein Elternteil der Thronfolger, das als Regent oder Regentin vorgesehen war: etwa Prinz Claus oder Königin Emma, die vor etwa 100 Jahren nach dem Tod ihres Mannes König Willem III. acht Jahre lang als Regentin auftrat – bis ihre Tochter Königin Wilhelmina erwachsen war. Dass mit Máxima nun wiederum ein Elternteil Regentin werden würde, war aber nicht unbedingt zwingend notwendig; selbst die Zugehörigkeit zum Königshaus ist keine Bedingung für die Regentschaft. Premier Rutte nannte gegenüber der NOS aber drei Gründe, weshalb die Entscheidung für Máxima für ihn logisch war: „In der Tat ist sie erstens natürlich in wichtiger Hinsicht auch die Mutter der zukünftigen Königin, die dann in dem Moment noch minderjährig ist. Zweites auch aufgrund ihrer besonderen Verbundenheit zu den Niederlanden – gewachsen in den vergangenen elf Jahren – und all der guten Arbeit, die sie für die niederländische Gesellschaft leistet und die auch für eine unglaubliche Unterstützung von Seiten der Bevölkerung gesorgt hat. Der dritte Grund ist, dass auch in der Vergangenheit öfter so verfahren wurde.“
Zusätzlich zur Vertreterin für Amalia wurde im Übrigen auch noch eine „Reserve“ für Máxima bestimmt: Sollte auch sie während ihrer Regentschaft sterben, kommt Prinz Constantijn, dem Bruder Willem-Alexanders diese Rolle zu. Eine Regentin oder ein Regent wird aber lediglich im Todesfall die Aufgaben des Staatsoberhauptes übernehmen, für alle anderen Fälle – wie etwa einen komatösen Zustand – müssten erneut Regelungen getroffen werden.
Mehr über das niederländische Königshaus erfahren Sie auch in unserer Rubrik Monarchie.