Fristen
Weitere Daten wie die Anzahl der maximalen Wiederholungsversuche, Begutachtungsfristen etc. können Sie Ihrer Prüfungsordnung entnehmen. Alternativ können sie uns natürlich auch kontaktieren.
Weitere Daten wie die Anzahl der maximalen Wiederholungsversuche, Begutachtungsfristen etc. können Sie Ihrer Prüfungsordnung entnehmen. Alternativ können sie uns natürlich auch kontaktieren.
Die Teilnahme an jeder Modulabschlussprüfung und Studienleistung setzt die vorherige Anmeldung voraus. Die Fristen für die Anmeldung werden zentral bekannt gemacht. Erfolgte Anmeldungen zu Modulabschlussprüfungen können bis zwei Wochen nach Ablauf der Frist gemäß Satz 2 zurückgenommen werden. Eine Rücknahme der Anmeldung im Sinne von Satz 3 ist nur bis zum Antritt der Prüfung möglich. Die Anmeldung zu Modulabschlussprüfungen, für die in den Prüfungsordnungen der Fächer die Klausur als Prüfungsform vorgesehen ist, kann darüber hinaus bis zum siebenten Kalendertag vor dem Prüfungstermin zurückgenommen werden. In diesem Fall bestimmt das zuständige Prüfungsamt die Form der Rücknahmeerklärung.
(ist ohne triftigen Grund bis maximal X vor Prüfungstermin möglich)
B. Sc. | M. Sc. | B2F | BKJ HRGe | BAB | |
Chemie | 2 Wochen | wird durch Aushang bekannt gegeben | Im Anmelde- zeitraum, so. nur mit trift. Grund | Im Anmelde- zeitraum, so. nur mit trift. Grund | Im Anmelde- zeitraum, so. nur mit trift. Grund |
Wirtschafts- chemie | 3 Wochen | ||||
Lebensmittel- chemie | 2 Wochen | wird durch Aushang bekannt gegeben |
B. Sc. | M. Sc. | B2F | BKJ HRGe | BAB | LABG | |
Chemie | 6 Wochen | 5 Monate | 6 Wochen | 6 Wochen | 6 Wochen |
Die Bearbeitungszeit der Bachelorarbeit beträgt acht Wochen. Wird die Bachelorarbeit studienbegleitend abgelegt, so beträgt die Bearbeitungsfrist zwölf Wochen. Über Ausnahmen entscheidet die zuständige Dekanin / der zuständige Dekan nach Anhörung der Betreuerin / des Betreuers der Arbeit. |
Wirtschafts- chemie | 4 Monate | |||||
Lebensmittel- chemie | 6 Wochen | 6 Monate |