Anerkennung

  • Grundlagen

    Grundsätzlich müssen alle Praktika im Lehramtsstudium spätestens 14 Tage vor deren Beginn im ZfL angemeldet werden. Angemeldete und damit im Vorfeld vom ZfL genehmigte Praktika werden nach Vorlage einer Praktikumsbescheinigung durch das ZfL verbucht.

    Nicht angemeldete Praxistätigkeiten können nur als Eignungs- und Orientierungspraktikum anerkannt werden, wenn sie den Bedingungen entsprechen, die in § 7 Absatz 1 der Praktikumsordnung definiert werden. Die Prüfung wird durch die (E)OP-Modulbeauftragten vorgenommen, die ggf. eine Anerkennung ausstellen.
    Praktikumsordnung Bachelor - LABG 2009 in der Fassung von 2016 (PDF)

  • Vorgehen

    Absolvierte Praktika an anderen Hochschulen
    Zur Prüfung, ob eine vollständige oder teilweise Anerkennung Ihrer bereits an einer anderen Hochschule absolvierten Praktika möglich ist, benötigen wir einen Nachweis der entsprechenden Leistungen. Bitte wenden Sie sich mit den entsprechenden Nachweisen, z. B. in Form eines Transcript of Records oder einzelnen Modulscheinen, an eine Praktikumsberaterin oder einen Praktikumsberater.

    Außeruniversitäre Tätigkeiten vor dem Studium
    Um die Anerkennungsfähigkeit einer schulischen Tätigkeit vor Ihrem Hochschulstudium als Praktikum prüfen zu lassen, benötigen Sie ein (qualifiziertes) Arbeitszeugnis. Das Arbeitszeugnis muss mindestens folgende Angaben enthalten: Ihren Namen, den Namen der Einrichtung/Schule, den Zeitraum (von - bis) Ihrer Tätigkeit, den Stundenumfang sowie eine Beschreibung Ihrer Tätigkeit. Reichen Sie das Arbeitszeugnis bei einer Praktikumsberaterin oder einem Praktikumsberater ein, um die Möglichkeit der Anerkennung prüfen zu lassen.

    Nicht angemeldete Schulpraktika während des Studiums
    Schulpraktika, die während des Studiums nicht angemeldet und damit privat durchgeführt worden sind, können nachträglich nicht anerkannt werden, auch wenn die sonstigen formalen Voraussetzungen erfüllt sind. Tätigkeiten in der Schule können nur dann anerkannt werden, wenn die Notwendigkeit einer Anmeldung und Zulassung durch das ZfL nicht bestanden hat. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn Sie als angestellte Vertretungslehrkraft in der Schule tätig sind/waren und somit ein anderer Status als der einer Lehramtspraktikantin bzw. eines Lehramtspraktikanten der Universität Münster gegeben ist/war.

  • Beispiele häufiger Anerkennungsanfragen

    Einige Tätigkeiten werden überdurchschnittlich häufig zur Prüfung vorgelegt. In der verlinkten Grafik stellen wir diese Fälle kurz vor und erklären die relevanten Kriterien der Anerkennungsfähigkeit. Die aufgeführten Beispiele ersetzen nicht die Prüfung Ihres individuellen Falls, sondern dienen lediglich der Information.
    Beispiele häufiger EOP-Anerkennungsanfragen (PDF)

  • Kontakt

    Schicken Sie uns Ihre Daten (Matrikelnummer, Studiengang, Fächer) und die Anerkennungsunterlagen per E-Mail an:
    anerkennungen.zfl@uni-muenster.de

    Folgende Personen helfen Ihnen bei Anliegen zur Anerkennung des Eignungs- und Orientierungspraktikums gerne weiter:
    Daniel Halkiew  |  Dr. Jutta Walke  |  Dr. Henrik Streffer  |  Sandra Mester (für BK-Studierende)