Besonderer Hinweis zur katholischen Religionslehre im Lehramt Gymnasium/Gesamtschule im Modellversuch

Für die Zulassung zum Master of Education für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen im Fach Katholische Religionslehre müssen Sie das Latinum nachweisen. Im Masterstudium ist die Zulassung zu den Veranstaltungen der Sektion „Biblische Theologie“ zusätzlich vom Nachweis hebräischer (für Lehrveranstaltungen zu Exegese und Theologie des Alten Testaments) bzw. griechischer Sprachkenntnisse (für Lehrveranstaltungen zu Exegese und Theologie des Neuen Testaments) abhängig. Diese Sprachkenntnisse sollten Sie vor Beginn des MEd GyGe erworben haben. Um Kenntnisse in Griechisch oder in Hebräisch nachzuweisen, dienen die fakultätsinternen Sprachnachweise ebenso wie auch der Nachweis über staatliche Abschlüsse in Griechisch oder Hebräisch.

Der Nachweis dieser Kenntnisse erfolgt im Fachbereich, nicht im Zentrum für Lehrerbildung.

Hinweise zur Studienplanung: Der Nachweis der Sprachkenntnisse im Griechischen bzw. Hebräischen (für Alttestamentliche Exegese: Hebräisch, für Neutestamentliche Exegese: Griechisch) ist für die Teilnahme an den fachwissenschaftlichen Veranstaltungen der Biblischen Theologie im Master of Education GyGe verpflichtend. Um das vorgeschriebene fachwissenschaftliche Vertiefungsmodul absolvieren zu können, muss VORHER der Sprachnachweis erworben worden sein. (Falls das Modul auf zwei Semester aufgeteilt wurde, kann der Nachweis noch im ersten Semester erbracht werden – eine Aufteilung auf drei Semester ist nicht möglich! In jedem Fall muss der Sprachnachweis vor der Teilnahme an den fachwissenschaftlichen Veranstaltungen der Biblischen Theologie im Master of Education GyGe erfolgen.) (Beschluss-Protokoll des Fachbereichsrates vom 16.11.2010)
EMPFEHLUNG: Dringend empfohlen wird der frühzeitige Erwerb der Sprachkenntnisse im Bachelor-Studium. Empfohlen wird dann, im Anschluss entsprechende sprachgebundene Unter- und Hauptseminare in der Biblischen Theologie zu besuchen, in denen die erworbenen Sprachkenntnisse gleich zum Einsatz kommen können. Eine Anerkennung im Rahmen der Allgemeinen Studien ist grundsätzlich möglich (regulär mit 10 LP; wenn jedoch im zweiten Studienfach ein Modul der Allgemeinen Studien vorgeschrieben ist, können nur 5 LP angerechnet werden).

Diese Angaben gelten nur für den den Master of Education für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen im Modellversuch. Die entsprechenden Informationen zum Master of Education nach LABG 2009 finden auf der Webseite Zugang zum Master of Education nach LABG 2009.