EOP und BFP
12.02.2021 Wo finde ich Informationen zum Schulbetrieb ab 22.02.2021?
Das Schulministerium hat in einer Schulmail über den Schulbetrieb ab dem 22.02.2021 informiert.
Schulmail vom 11.02.2021
11.02.2021 Mein EOP kann nicht wie geplant durchgeführt werden. Was muss ich tun?
Besprechen Sie zunächst das weitere Vorgehen mit der Schule. Vielleicht kann das Praktikum semesterbegleitend oder in der vorlesungsfreien Zeit nach dem Sommersemester 2021 absolviert werden.
Für Eignungs- und Orientierungspraktika, die zwischen Februar 2021 und Vorlesungsende des Sommersemesters 2021 absolviert werden, gilt Folgendes:
Das Praktikum kann in begründeten Ausnahmefällen auf 4 Wochen verkürzt werden. Außerdem kann auch die Stundenzahl des Praktikums auf 75 % der regulär erforderlichen Gesamtstunden reduziert werden (beim EOP: 112 Stunden). Diese Verkürzungen sind möglich, wenn die Schule (z. B. per E-Mail) vorher bestätigt, dass ein Praktikum im vollen Umfang (5 Wochen/150 Stunden) nicht durchführbar ist.
Halten Sie auch unbedingt Rücksprache mit der/dem Lehrenden und denken Sie bitte daran, alle Änderungen (Zeitraum, Absage...) umgehend per E-Mail im Praktikumsbüro zu melden.
11.02.2021 Mein BFP kann nicht wie geplant durchgeführt werden. Was muss ich tun?
Besprechen Sie zunächst das weitere Vorgehen mit dem Lernort. Vielleicht kann das Praktikum semesterbegleitend oder in der vorlesungsfreien Zeit nach dem Sommersemester 2021 absolviert werden.
Für Berufsfeldpraktika, die zwischen Februar 2021 und Vorlesungsende des Sommersemesters 2021 absolviert werden, gilt Folgendes:
Das Praktikum kann in begründeten Ausnahmefällen auf 3 Wochen verkürzt werden. Außerdem kann auch die Stundenzahl des Praktikums auf 75 % der regulär erforderlichen Gesamtstunden reduziert werden (beim BFP 2016: 105 Stunden). Diese Verkürzungen sind möglich, wenn der Lernort (z. B. per E-Mail) vorher bestätigt, dass ein Praktikum im vollen Umfang (4 Wochen/140 Stunden) nicht durchführbar ist.
Halten Sie auch unbedingt Rücksprache mit der/dem Lehrenden und denken Sie bitte daran, alle Änderungen (Zeitraum, Absage...) umgehend per E-Mail im Praktikumsbüro zu melden.
01.02.2021 Kann ich mein EOP trotzdem absolvieren, wenn die Schulen für den Präsenzunterricht weiterhin geschlossen bleiben?
Das ZfL hat gemeinsam mit Vertreter*innen des Instituts für Erziehungswissenschaft darüber nachgedacht, wie unter den herausfordernden Bedingungen Praktika an Schulen dennoch gewinnbringend für alle Beteiligten ermöglicht werden können. Wir hoffen, Ihnen und den Schulen damit eine Orientierung bieten zu können, wie das Praktikum trotz bzw. mit Distanzunterricht stattfinden kann. Auch das Schulministerium weist in der Schulmail auf kreative Gestaltungsmöglichkeiten von Praktika auch im Distanzmodus hin.
Praktika von Lehramtsstudierenden in Zeiten der Corona-Pandemie – Herausforderungen und Chancen für Schulen und Universität (PDF) | Schulmail vom 26.10.2021 | Impulse für das Lernen auf Distanz | Handreichung zum Distanzunterricht (PDF)
25.01.2021 Ich habe das EOP/BFP-Seminar bereits belegt, bekomme aber aufgrund von Corona aktuell keinen Praktikumsplatz. Kann ich mein Praktikum in diesem Fall auch im Folgesemester absolvieren?
In der Regel soll ein Praktikum im direkten Anschluss an das Seminar durchgeführt werden. Aktuell kann ein Praktikum auch semesterbegleitend oder in der vorlesungsfreien Zeit des darauffolgenden Semesters durchgeführt werden. Dies erfordert jedoch die Rücksprache mit den Lehrenden, da diese bei einer Verschiebung des Praktikums eine spätere Korrektur Ihrer Prüfungsleistung einplanen müssen. Individuelle Absprachen mit der Schule/dem Lernort und den Lehrenden sind also grundsätzlich erforderlich.
12.01.2021 Es ist schwierig, einen Praktikumsplatz für das EOP zu finden. Gibt es Unterstützung, die mir bei der Bewerbung helfen könnte?
Die Corona-Pandemie hat kurzfristig das öffentliche Leben völlig verändert. Davon sind Schulen in besonderem Maß betroffen. Es ist verständlich, wenn Schulen bisher zunächst zögern, Studierenden der WWU wie gewohnt einen Platz für ein Praktikum im Modul EOP anzubieten.
Das ZfL hat gemeinsam mit Vertreter*innen des Instituts für Erziehungswissenschaft darüber nachgedacht, wie unter den herausfordernden Bedingungen Praktika an Schulen dennoch gewinnbringend für alle Beteiligten ermöglicht werden können. Das Ergebnis finden Sie hier:
Praktika von Lehramtsstudierenden in Zeiten der Corona-Pandemie – Herausforderungen und Chancen für Schulen und Universität (PDF)
Wir hoffen, Ihnen und den Schulen damit eine Orientierung bieten zu können, wie aktuell ein schulisches Praktikum zu realisieren ist. Bitte nutzen Sie das Papier gern für Ihre Bewerbungen um einen Praktikumsplatz. Sie können es bspw. als Anlage beifügen, um Schulen über Umsetzungsmöglichkeiten des EOP zu informieren.
12.01.2021 Es ist schwierig, einen Praktikumsplatz für das BFP zu finden. Kann ich das Praktikum später absolvieren?
Sie können das Praktikum in Blockform oder semesterbegleitend und, wenn der Lernort es ermöglicht, auch im Homeoffice absolvieren. In Absprache mit der/dem Lehrenden ist es zudem möglich, das Praktikum in der vorlesungsfreien Zeit nach dem Sommersemester 2021 durchzuführen.
11.01.2021 FFP 2-Masken und Testungen auch für Praktikant*innen
Das Schulministerium informiert, dass für die Zeit bis zu den Osterferien die notwendigen Mittel bereitgestellt werden, um auch Praktikant*innen an Schulen mit FFP-2-Masken auszustatten. Auch Schnelltests können von Praktikant*innen in dem genannten Zeitraum in Anspruch genommen werden. Die Koordination erfolgt über die Schule.
Schulmail vom 07.01.2021 | Corona-Seite des Ministeriums
02.12.2020 Weitere Hinweise zu den aktuell geltenden Schutz-und Verhaltensregeln für den angepassten Schulbetrieb in Corona-Zeiten
Im Rahmen einer Schulmail hat das Ministerium aktualisierte Hinweise zum Schulbetrieb in Corona-Zeiten veröffentlicht.
Schulmail vom 30.11.2020 | Übersicht zu den aktuell geltenden Schutz-und Verhaltensregeln für den angepassten Schulbetrieb in Corona-Zeiten (PDF) |Handreichung zum Distanzunterricht (PDF)
12.10.2020 Was mache ich bei einem positiven Covid19-Test oder wenn ich als Kontaktperson während des EOP/BFP in Quarantäne muss?
Im Infektionsfall koordiniert grundsätzlich das Gesundheitsamt die Information der betroffenen Personen. Es entscheidet dann über die weiteren Schritte (Isolation der Erkrankten, Ermittlung von Kontaktpersonen, ggf. Quarantäne weiterer Personen). Für den Einsatz in der Schule ist die Schulleitung weisungsbefugt. Bei einer Erkrankung (gemäß § 4 (6) der Praktikumsordnung) muss die betroffene Schule bzw. der Lernort und auch das ZfL über die Art und Länge des Ausfalls per E-Mail (praktika.zfl@uni-muenster.de) informiert werden. Im Sinne des Infektionsschutzes sollte dies schnellstmöglich erfolgen. Als Beleg für die Ausfallzeiten kann die Quarantäneanordnung als Scan/Foto, aus der der Fehlzeitraum hervorgeht, beigefügt werden. Dieser Beleg kann auch nachgereicht werden, wenn er nicht sofort vorliegt. Im Rahmen einer ersten E-Mail kann dann zunächst über die bereits erfolgten mündlichen Anordnungen des Gesundheitsamts informiert werden. Falls die Erkrankung länger andauern sollte, muss ggf. ergänzend auch ein Attest des Arztes vorgelegt werden. Betroffene Studierende sollten zudem die Lehrenden des EOP oder BFP-Seminars und im Falle einer Covid19-Erkrankung auch das Rektorat der WWU via CoronaMeldekette@wwu.de informieren.
Infektionsmeldung an der WWU (Reiter FAQ)
12.06.2020 Wie kann ich meine Praktikumsvereinbarung einreichen?
Zur Kontaktminimierung verzichten wir auf eine originale Praktikumsvereinbarung. Die Zusage über Ihre Teilnahme am Seminar erhalten wir direkt von den Lehrenden. Unterschrift und Stempel der Schule/des Lernorts können Sie als Scan anfordern und per E-Mail an uns weiterleiten. Bitte denken Sie daran, vorher alle Formularfelder (Studierende/r, Lehrende/r und Schule/Lernort) auszufüllen, selbst zu unterschreiben und das Dokument spätestens 14 Tage vor Praktikumsbeginn per E-Mail an das Praktikumsbüro zu senden. Nutzen Sie dafür unbedingt Ihre WWU-E-Mail-Adresse.
08.05.2020 Wie kann ich prüfen lassen, ob meine nicht angemeldete Praxistätigkeit anerkannt wird?
Schicken Sie Ihre Daten (Matrikelnummer, Studiengang, Fächer) und ein qualifiziertes Arbeitszeugnis per E-Mail an die Modul- bzw. Praktikumsbeauftragten. Das Arbeitszeugnis muss mindestens folgende Angaben enthalten: Ihren Namen, den Namen der Einrichtung, den Zeitraum (von - bis) Ihrer Tätigkeit, den Stundenumfang sowie eine Beschreibung Ihrer Tätigkeit. Aus der Bescheinigung muss ebenfalls hervorgehen, wer Sie im Praktikum betreut hat und welche Qualifikation diese Person besitzt (Berufsbezeichnung). Nutzen Sie dafür unbedingt Ihre WWU-E-Mail-Adresse. Eine Einreichung der Originalunterlagen ist bis auf Weiteres nicht notwendig. Bitte halten Sie die Originale für eventuelle Nachfragen vor.