Im Zusammenhang dieser Aufgaben berichtet die Deutsche Bischofskonferenz regelmäßig über die Maßnahmen zur Aufarbeitung und Aufklärung des sexuellen Missbrauchs in der Kirche, die damit verbundenen Maßnahmen zu dessen Prävention und Verhinderung in der Zukunft sowie die Schritte zur Einführung einer zeitgemäßen Straf- und Verwaltungsgerichtsbarkeit im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz.“

Ohne Zweifel ist das Kirchenrecht das geeignete Mittel zum Umgang mit sexualisierter Gewalt, hier insbesondere das kanonische Strafrecht, welches Papst Franziskus mit Geltung ab dem 8.12.2021 reformiert hat. In unterschiedlichen Medien wird eine Anpassung des Kirchenrechts an „rechtsstaatliche Standards“ gefordert und der sexualisierten Gewalt angemessen und zeitgemäß zu begegnen. Dies zeugt bisweilen von einer teilweisen Unkenntnis des kirchlichen Rechtssystems. Damit das Recht zur Geltung kommen kann, muss es auch vom Anwender appliziert werden. Rechtsstaatliche Standards entstammen fast gänzlich kirchlichen Rechtsprinzipien und seit 2001 ist der kirchliche Gesetzgeber bemüht die Regelungsdichte des Strafrechts zu erhöhen.

Welche strafrechtlichen Regelungen es von der Ahndung der Straftat in Bezug auf sexualisierte Gewalt, der Straftat der Nicht-Anwendung des Rechts, der Vertuschung, aber auch der notwendigen Prävention gibt, soll in diesem Seminar ausgehend von einer kirchlichen Strafrechtstheorie untersucht werden.

Kurs im HIS-LSF

Semester: SoSe 2022