Kommentar |
In der Öffentlichkeit und in der wissenschaftlichen Medizin- und Bioethik sind die Grenzen erlaubten Umgangs mit beginnendem menschlichem Leben umstritten. Ein tragender Begriff, vor allem für die deutsche Gesetzgebung, ist der der „Totipotenz“. Darunter wird die Fähigkeit von Zellen verstanden, sich unter gegebenen Bedingungen zu einem menschlichen Individuum zu entwickeln. Mit den neuen Verfahren zur Reprogrammierung von Körperzellen gelangt das biologische Potential menschlicher Zellen aber immer mehr in die Hand des Menschen. Damit verschiebt sich das Verhältnis von „Natur“ und menschlicher „Handlungsmacht“. Was folgt daraus für die ethische Bewertung von Stammzellforschung, Klonierung, Präimplantationsdiagnostik usw.? |
Literatur |
Literatur zur Einführung: J.S. Ach, B. Schöne-Seifert, L. Siep: Totipotenz und Pluralität. Zum moralischen Status von Embryonen bei unterschiedlichen Varianten der Gewinnung embryonaler Stammzellen. In: Jahrbuch für Wissenschaft und Ethik. Bd. 11, Berlin (de Gruyter) 2006, S. 261-321. |