Auf 35 Studierende begrenzte Teilnehmerzahl, Anmeldung erforderlich!
Diese Veranstaltung wird als digitale Lehrveranstaltung angeboten.
Im Zuge der „Aufarbeitung der Vergangenheit” geriet die sogenannte bürgerliche Bildung, repräsentiert durch ein mehr oder weniger halbgebildetes Bürgertum (Adorno), unter Beschuss, und es wurde allerorten von der Krise der bürgerlichen Bildung bzw. der Notwendigkeit ihrer Abschaffung gesprochen. Das Bildungsbürgertum hatte nicht nur im Nationalsozialismus vollständig versagt, sondern stellte immer noch den Überbau und damit einen Stabilisierungsfaktor der eigentlich abzuschaffenden Klassengesellschaft dar.
Nun ist das Bildungsbürgertum im klassischen Sinn seit Öffnung der Gymnasien und Hochschulen für breitere Bevölkerungsschichten (Stichwort: Bildungsreform 1960er-70er Jahre) so gut wie verschwunden, aber weder Bildungsbenachteiligung noch „Halbbildung” wurden dadurch nennenswert abgeschafft.
Wenn es nach wie vor aber darum geht, Bildungsbenachteiligung in Schule und Gesellschaft abzubauen und Halbbildung durch ein umfassendes Unterrichtsangebot zu verhindern, stellt sich die Frage, inwiefern eine postbürgerliche Pädagogik nicht doch am bürgerlichen Bildungsauftrag festhalten muss, um jene Bildungsziele zu erreichen, die für den Aufbau und die Verteidigung des demokratischen Rechtsstaats konstitutiv sind.
Auch müssen wir uns die Frage stellen, wer eigentlich das Erbe der bürgerlichen Pädagogik angetreten hat? Die „wissenschaftliche”, von allem ideologischen Ballast gereinigte empirische Pädagogik?
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