Kommentar |
Staatliche Herrschaft wird in modernen Gesellschaften zumeist als bürokratisches Verwaltungshandeln erfahren. Dieser Zusammenhang von staatlicher Herrschaft und Verwaltung gilt für moderne Diktaturen ebenso wie für Demokratien, auch wenn für letztere die rechtsförmige Struktur der Verwaltung kennzeichnet ist, während die ersteren die Verwaltung eher über willkürliche Anordnungen und Maßnahmen steuern. In den letzten Jahren sind die obersten Behörden und Ministerien der Bundesrepublik Gegenstand umfassender Aufarbeitungsbemühungen von geschichtswissenschaftlicher Seite geworden, in denen nicht zuletzt die Vorgeschichte der bundesrepublikanischen Institutionen im Dritten Reich intensiv beleuchtet wurde. Auf der Grundlage dieser Arbeiten sollen in dem Seminar Grundzüge deutscher Verwaltungskultur in der Kontinuität von NS-Herrschaft und früher Bundesrepublik beleuchtet werden. |
Literatur |
Sven Reichardt/Wolfgang Seibel (Hg.), Der prekäre Staat. Herrschen und Verwalten im Nationalsozialismus, Frankfurt 2011; E. Conze u.a. (Hg); Das Amt und die Vergangenheit. Deutsche Diplomaten im Dritten Reich und die Vergangenheit, Bonn 2011; Wolfgang Seibel, Verwaltung verstehen. Eine theoriegeschichtliche Einführung, Berlin 2016; Christian Mentel/Niels Weise, Die zentralen Behörden und der Nationalsozialismus. Stand und Perspektiven der Forschung, München/Potsdam 2016; Frank Bösch/Andreas Wirsching (Hg.), Hüter der Ordnung. Die Innenministerien in Bonn und Ost-Berlin nach dem Nationalsozialismus, Göttingen 2018; Stefan Creutzberger/Dominik Geppert (Hg.), Die Ämter und ihre Vergangenheit. Ministerien und Behörden im geteilten Deutschland 1949-1972, Paderborn 2018. |