Kommentar |
Fragen wie die, ob – und wenn ja: unter welchen Umständen – Staaten Menschen, die zuwandern wollen, abweisen dürfen oder es etwa ein moralisches Recht auf globale Niederlassungsfreiheit gibt, stehen im Mittelpunkt vieler tagespolitischer Debatten und werden auch in der Philosophie intensiv diskutiert. Normative Fragen, die die Integration von Zugewanderten in eine Gesellschaft betreffen, finden dagegen vergleichsweise geringe Aufmerksamkeit. Sind, so wäre zum Beispiel zu fragen, Zugewanderte moralisch dazu verpflichtet, sich in die aufnehmende Gesellschaft zu integrieren? Und wenn ja: Zu welchen Handlungen verpflichtet sie eine solche Pflicht? Korrespondieren ihr moralische Rechte von Mitgliedern der aufnehmenden Gesellschaft? Und gilt sie auch für solche Zuwanderer, die sich nur temporär in einem Land aufhalten, z. B. als zeitweise ins Ausland entsandte Arbeitnehmer oder als Flüchtlinge, die in absehbarer Zeit wieder in ihr Herkunftsland zurückzukehren hoffen? Nicht weniger wichtig ist aber auch die Frage, ob – und wenn ja: in welchem Maße – die Mitglieder der aufnehmenden Gesellschaft moralisch zu Handlungen verpflichtet sind, die geeignet erscheinen, das Gelingen der Aufnahme von Zugewanderten in die eigene Gesellschaft zu befördern. Und wie sind schließlich normative Konflikte zu beurteilen, die sich aus divergierenden moralischen Überzeugungen von Zugewanderten und Aufnehmenden ergeben?
Ziel des Seminars ist eine Bestandsaufnahme der gegenwärtig vorliegenden Beiträge zu einer Ethik der Integration. Wir vermuten, dass sich dabei auch eine Reihe von Fragen ergeben werden, die kaum oder sogar noch gar nicht bearbeitet wurden und sich deshalb in besonderer Weise als Themen für Bachelor- oder Masterarbeiten eignen.
Das Seminar findet als Blockveranstaltung im Landhaus Rothenberge in Wettringen statt. Da es sich um eine Exkursion handelt, besteht Anwesenheitspflicht. Aufgrund der begrenzten Anzahl von Übernachtungs- und Arbeitsmöglichkeiten in Rothenberge ist die Anzahl der Teilnehmer auf 25 beschränkt. Die gemeinsame Anreise nach Rothenberge erfolgt am Montag, dem 20. Mai 2019, um 9.30 Uhr vom Philosophikum. Die Rückkunft in Münster am Freitag, dem 24. Mai 2019, ist für 16 Uhr vorgesehen. Die Kosten des Bus-Transfers und der Übernachtung und Verpflegung in Rothenberge werden übernommen, müssen also nicht von den Teilnehmenden getragen werden.
Voraussetzung für die Teilnahme am Seminar ist die schriftliche Anmeldung (per E-Mail, mit Angabe Ihres Studiengangs und des Moduls, in dessen Rahmen Sie das Seminar voraussichtlich belegen wollen) bei einem der beiden Veranstalter bis zum 20. März 2019 sowie die Teilnahme an einer Vorbesprechung am Dienstag, dem 2. April 2019, um 18 Uhr c. t. im Philosophikum, Raum 201. Bitte geben Sie bei der Anmeldung unbedingt Ihre Kontaktdaten an und fügen Sie ihr ein aktuelles transcript of records bei.
In der Vorbesprechung werden die Arbeitsformen des Seminars und die Leistungsanforderungen erläutert, und es werden Absprachen zur Vorbereitung des Seminars getroffen. Sofern die Anzahl der Interessenten die Anzahl der zur Verfügung stehenden Plätze übersteigt, werden wir Sie nach dem 20. März darüber informieren, ob Ihre Anmeldung berücksichtigt werden konnte.
Studierende, die unsicher sind, ob die Teilnahme für sie sinnvoll ist, beraten die Veranstalter gerne in ihren Sprechstunden. |