Im Hauptseminar wird es aus systematischer und kirchenrechtlicher Perspektive um den ekklesialen Ort der Bischofskonferenz gehen. Kann sie ein Instrument der heilsamen Dezentralisierung sein oder doch nur unverbindliches Gesprächsgremium? Wie ist es um das Verhältnis von Diözesanbischof zur Bischofskonferenz bestellt? Kernstück der Lehrveranstaltung ist die wissenschaftliche Tagung am 24./25.5.2019 mit Beiträgen von rennormierten Expertinnen und Experten. Die Teilnahme an dieser Tagung ist verpflichtend. In zwei Vorbesprechungen wird auf das Thema vorbereitet.
Sektion C (Dogmatik) und D (Kirchenrecht)
Unter „Studiengänge” in LSF erfahren Sie, für welche Studiengänge diese Veranstaltung geöffnet ist.
Gängige Leistungsüberprüfungen (gemäß Studienordnungen) werden angeboten; Details erfahren Sie in den Lehrveranstaltungen. Für abweichende Leistungsüberprüfungen für Ihren Studiengang informieren Sie sich über Ihre Prüfungsordnung und wenden Sie sich bei Unklarheiten an Ihre Fachstudienberatenden.