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Softwareschutz zwischen Urheberrecht und Patentierung - Einzelansicht

Grunddaten
Veranstaltungsart Seminar Langtext
Veranstaltungsnummer 310020 Kurztext
Semester WS 2018/19 SWS 1
Erwartete Teilnehmer/-innen 120 Studienjahr
Max. Teilnehmer/-innen 120
Credits 2 Belegung Belegpflicht
Hyperlink
Sprache deutsch
Termine Gruppe: [unbenannt] iCalendar Export für Outlook
  Tag Zeit Rhythmus Dauer Raum Raum-
plan
Lehrperson Status Bemerkung fällt aus am Max. Teilnehmer/-innen
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Mo. 15:00 bis 17:15 s.t. Einzel am 22.10.2018 Schloss - S 9   findet statt    
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Mo. 15:00 bis 16:00 s.t. Einzel am 19.11.2018 Schloss - S 9   findet statt    
Gruppe [unbenannt]:
 


Zugeordnete Personen
Zugeordnete Personen Zuständigkeit
Krüger, Katharina, Dr. verantwort
Stallony, Marc , Dipl.-Psychologe verantwort
Studiengänge
Abschluss - Studiengang Sem ECTS Bereich Teilgebiet
- Allgemeine Studien ( AST 4) - 2 B2 AST
Prüfungen / Module
Prüfungsnummer Modul
1825010 Softwareschutz zwischen Urheberrecht und Patentierung - Allgemeiner Abschluss Allgemeine Studien Version 2004
Zuordnung zu Einrichtungen
Dez. 6 Abt. 6.5 Arbeitsstelle Forschungstransfer
Inhalt
Kommentar

In der Diskussion um Softwareschutz reichen die Auffassungen von „Software ist nicht patentierbar” bis zu „Es lohnt sich nicht, Software zu patentieren, da sie ohnehin urheberrechtlich geschützt ist”. Die Veranstaltung vermittelt Informationen zum Schutz und der Patentierbarkeit computerimplementierter Erfindungen, zur Lizensierung von Software, zur Beurteilung fremder Schutzrechte sowie zu Auswirkungen auf Open Source und Shareware-Portale Literatur.

Themenblock 1: Software und Urheberrecht – eine Einführung (Referentin: Paulina Pesch, Institut für Wirtschaftinformatik, WWU Münster)

  • Was schützt das Urheberrecht?
  • Die Rechte des Urhebers
  • Die Schranken des urheberrechtlichen Softwareschutzes

Themenblock 2: Patentierung und Verwertung von Software

  • Patentierbarkeit computerimplementierter Erfindungen
  • Was ist patentfähig?
  • Wann ist eine Softwarelösung ausreichend technisch?
  • Auswirkungen von Open Source Nutzung auf „Softwarepatente“
  • Shareware-Portale
Voraussetzungen

Es sind keine besonderen Voraussetzungen erforderlich, alle notwendigen Inhalte werden in der Lehrveranstaltung dargestellt bzw. erarbeitet.

Leistungsnachweis

Der Leistungsnachweis umfasst alle folgenden Punkt:

  • Bestehen einer Klausur
Zielgruppe

Die Veranstaltung richtet sich an Studierende aller Fächer und Fachbereiche.


Strukturbaum
Keine Einordnung ins Vorlesungsverzeichnis vorhanden. Veranstaltung ist aus dem Semester WS 2018/19 , Aktuelles Semester: SoSe 2024