Description |
Die klassisch soziologische Betrachtung des Rechts geht von einer engen Verbindung zwischen Rechtsanalyse und Gesellschaftstheorie aus (Gebhard 1993). Das ist kein Wunder, denn für einen wesentlichen Teil der Klassik ist „Gesellschaft“ idealtypischerweise normativ integriert. Überall dort, wo die Grundlage für die Rechtseinheit die Kongruenz von Rechtsautoren und Rechtsadressaten sein soll, also das demokratietheoretische „Betroffenheitsprinzip“ gelten soll, bleibt die Funktionszuschreibung des Rechts typischerweise am Paradigma der politischen Einheit der Gesellschaft bzw. am Modell des demokratischen Nationalstaates ausgerichtet. Die Debatte um den neuen, globalen Rechtspluralismus dagegen bricht diesen Zusammenhang auf. Das Seminar soll auf der Basis einer Auseinanderstezung mit soziologischen Klassikern zum Recht (Durkheim, Weber, Parsons, Luhmann, Habermas) in aktuellere und interdisziplinär geführte Diskussionen um den umstrittenen Begriff des globalen Rechtspluralismus einführen. |
Literature |
Fischer-Lescano, Teubner: Fragmentierung des Weltrechts: Vernetzung globaler Re-gimes statt etatistischer Rechtseinheit. In: Mathias Albert und Rudolf Stichweh (Hg.), 2007: Welt-staat und Weltstaatlichkeit: Beobachtungen globaler politischer Strukturbildung, Verlag für Sozi-alwissen-schaften, Wiesbaden. Niklas Luhmann: Das Recht der Gesellschaft. Suhrkamp, 1993. Manfred Rehbinder: Rechtssoziologie. C.H. Beck, 2009. Max Weber: Rechtssoziologie. (hrsg. von Johannes Winckelmann), Luchterhand, Darmstadt / Neu-wied, 1967. |