Kommentar |
In diesem interdisziplinären Seminar mit Studierenden aus der Rechtswissenschaft werden einerseits Grundlagen des Staatskirchenrechtes (oder Religionsverfassungsrechtes) vorgestellt und erarbeitet, andererseits aktuelle Problemfelder theologisch und juristisch beleuchtet. Dazu zählen: Religionsgemeinschaften als Körperschaften des öffentlichen Rechtes und als Vereine, das Beiratsmodell für die Zusammenarbeit zwischen Staat und islamischen Organisationen, Zusammenarbeit zwischen Staat und Religionsgemeinschaften, Kirchliches Arbeitsrecht (insbesondere die Loyalität kirchlicher Arbeitsnehmer), Konfessioneller Religionsunterricht, Bekenntisschulen, Interreligiöses Friedhofsrecht usw.
Erwartet wird die Bereitschaft zur Übernahme eines Referates. Es findet eine Blockveranstaltung vom 19.-21. Mai, wahrscheinlich in Kloster Frenswegen, statt. Mit diesem Block endet das Seminar.
Wegen der auf 10 Personen begrenzten Teilnehmerzahl ist eine Anmeldung bis zum 31. März 2016 im Geschäftszimmer des IfES erforderlich (Raum ETH 311)! |
Literatur |
Literatur:
Arnulf von Scheliha, Kirche und Staat. Staatskirchenrecht / Religionsrecht / Religion und Politik / Religionsfreiheit, in: Handbuch Praktische Theologie, hg. von Wilhelm Gräb und Birgit Weyel, Gütersloh 2007, 101-112.
Hendrik Munsonius, Evangelisches Kirchenrecht. Grundlagen und Grundzüge, Tübingen 2014
Christian Grethlein, Evangelisches Kirchenrecht. Eine Einführung, Leipzig 2015 |