Kommentar |
Mit „lex orandi lex credendi“ wurde aus einer Nebenbemerkung eines antiken Autors ein Sprichwort, dem sogar in dem Lehramt und der universitären Arbeit nahestehenden Texten unhinterfragte und voraussetzungslose Gültigkeit zugedacht wird. Seine inhaltliche Offenheit und begriffliche Unbestimmtheit lässt viele Schlüsse (etwa zwischen dokumentierten liturgischen Feiern und Glaubensinhalten) zu. Es dient daher oft der Legitimation mannigfaltiger Aussagen über die Beziehungen zwischen Liturgie und Glaube. Im Seminar wird das Sprichwort auf Beispiele aus Geschichte und Gegenwart angewandt, um seine plausibilitätsgenerierende Kraft und seine Funktion der Veranschaulichung von Beziehungen zwischen Liturgie und Glaube zu überprüfen. |
Literatur |
Literaturhinweise werden in der Veranstaltung gegeben, bzw. auf der Lernplattform der WWU „learnweb“ bereitgestellt. S. zum Einstieg Paul De Clerck 1994. „‚Lex orandi, lex credendi‘: The Original Sense and Historical Avatars of an Equivocal Adage“ In: Studia Liturgica 24, 178–200. — Catherine M. Bell 2002. „‚The Chinese Believe in Spirits‘: Belief and Believing in the Study of Religion“ In: Radical Interpretation in Religion 100–116. — Kevin Lewis O’Neill 2012. „Pastor Harold Caballeros Believes in Demons: Belief and Believing in the Study of Religion“ In: History of Religions 51, 299–316. |