Kommentar |
Das Reichskammergericht war von 1495 bis 1806 eines der höchsten Gerichte des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation. Hervorgegangen aus der Reichsreform, erloschen zur Zeit Napoleons, bildeten Gerichtsverfassung und Prozeßrecht des Reichskammergerichts wesentliche Bausteine der frühneuzeitlichen Gerichts- und Rechtskultur. Das Seminar widmet sich der äußeren Geschichte des Gerichtshofs, seiner Gerichtsverfassung und dem Prozeßrecht. Einzelne Personengruppen stehen ebenso im Mittelpunkt wie die Kameralliteratur, bestimmte Fallgruppen und Verfahrensarten. |