• Visum und Einreise – Eine Checkliste


    Die Beantragung eines Visums hängt von Ihrer Staatsbürgerschaft, dem Zweck und der Dauer Ihres Aufenthaltes ab.

    • Vorlaufzeit: Aufgrund der langen Bearbeitungszeit von Visaangelegenheiten von mehreren Wochen bis Monaten empfehlen wir, sich frühzeitig zu informieren und ggf. einen Antrag zu stellen.
    • Kein Visum: Staatsangehörige von EU- und EWR-Staaten, der Schweiz sowie Staatsangehörige aus Staaten, mit denen ein entsprechendes Abkommen besteht, benötigen kein Visum vorab.
    • Visumspflicht: Eine Liste mit den Ländern, für die eine Visumspflicht besteht, finden Sie hier.
    • Art des Visums: In der Regel müssen Sie ein Visum zum Zweck des Studiums beantragen. In einzelnen Fällen kann auch ein Forschervisum in Frage kommen. Nähere Infos dazu finden Sie hier. Falls Sie im Ausland promovieren und für einen Forschungsaufenthalt nach Münster kommen, können Sie sich auch gerne an uns wenden um zu klären, ob und welches Visum Sie benötigen.
    • Ein Touristenvisum erlaubt lediglich Aufenthalte bis zu drei Monaten. Daher kann es mit diesen Visa zu Problemen bei der Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis kommen.
    • Weitere Informationen für Visabestimmungen bei längerfristigen Aufenthalten in Deutschland finden Sie hier.

     

  • Aufenthaltserlaubnis

    Das Visum berechtigt Sie zur Einreise nach Deutschland und einem Aufenthalt von bis zu 12 Monaten. Für einen längeren Aufenthalt müssen Sie in Münster eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.

    Bevor Sie eine Aufenthaltserlaubnis erhalten können, müssen Sie bereits eine Wohnung gefunden und sich bei der Stadt gemeldet haben. Zur Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis bzw. deren Verlängerung, vereinbaren Sie frühzeitig einen Termin bei der  Ausländerbehörde Münster.

    Wählen Sie dann die Option "Antrag auf Erteilung bzw. Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis".

     

  • Nützliche Tipps

    • Da sich die Visabestimmungen für Deutschland häufig ändern, überprüfen Sie regelmäßig die Seiten des Auswärtigen Amtes sowie der deutschen Auslandsvertretungen.
    • Beachten Sie die Regeln zur Erwerbstätigkeit, die an Ihr Visum geknüpft sind, und überprüfen Sie diese, bevor Sie einen Job annehmen. Ein Studentenvisum berechtigt in der Regel zu einer Teilzeitbeschäftigung, insbesondere ein Touristenvisum berechtigt aber nicht zur Erwerbstätigkeit.
    • Eine List mit FAQ zum Thema Aufenthaltsrecht finden Sie hier.