



Die Werte guter wissenschaftlicher Praxis wie z.B. Anerkennung von Originalität und Qualität, Ehrlichkeit, Erkenntnisoffenheit, Verantwortlichkeit und Selbständigkeit sind in unser wissenschaftliches Ethos fest verankert. Sie sorgen dafür, dass wir als Wissenschaftler*innen lege artis arbeiten und unsere Forschungsaktivitäten im Einklang mit ethischen, rechtlichen und fachspezifischen Verpflichtungen und Standards durchführen. Einige Beispiele des entsprechenden Verhaltens sind die sorgfältige Behandlung und Dokumentation aller Forschungsdaten, gemäß fachlich anerkannter Standards und Praktiken, konsequente Anzweiflung aller Ergebnisse oder Wahrung strikter Ehrlichkeit im Hinblick auf die eigenen und auf die Beiträge Dritter (die Sicherung und Anerkennung des geistigen Eigentums).
Unter anderem weil die Einhaltung der Grundsätze guter wissenschaftlicher Praxis die Voraussetzung für exzellente und glaubwürdige wissenschaftliche Forschung bildet, die den respektvollen Umgang miteinander umfasst (s. z.B. DFG 2019: 7). Zudem ist es ein ebenso wichtiger Anspruch sich selbst und eigenen Werten treu zu bleiben (z.B. Vertrauen in die Wissenschaft, den bedürftigen Menschen zu helfen, eine ehrliche und glaubwürdige Person zu bleiben, respektvoller und effizienter Umgang mit öffentlichen Ressourcen).
Quelle: Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) (2019). Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis, Kodex.
Obwohl mögliche Verstöße gegen die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis vielfältig sind, soll aber nicht jeder Verstoß sofort als wissenschaftliches Fehlverhalten kategorisiert werden. Welche Verstöße können als wissenschaftliches Fehlverhalten beurteilt werden und welche Arten von wissenschaftlichem Fehlverhalten gibt es? Wodurch wird das wissenschaftliche Fehlverhalten verursacht? Welche möglichen Konsequenzen sind zu tragen?
Wissenschaftliches Fehlverhalten zeichnet sich durch den Vorsatz und durch die grobe Fahrlässigkeit aus und liegt vor, wenn bewusst oder grob fahrlässig falsche Angaben gemacht werden (z.B. Erfinden oder Verfälschen der Daten oder Quellen). Weitere Verhaltensweise, die zu wissenschaftlichem Fehlverhalten zählen sind die Beeinträchtigung der Forschungstätigkeit anderer (z.B. durch die Sabotage oder Zerstörung der Unterlagen oder Chemikalien, die die Kolleg*innen zur Durchführung der Forschung benötigen), die Verletzung geistigen Eigentums (z.B. durch Plagiat oder durch die Inanspruchnahme der Autorenschaft eines anderen ohne dessen Einwilligung) und die Mitverantwortung (z.B. von Fälschungen zu wissen und nichts dagegen zu unternehmen oder grobe Vernachlässigung der Aufsichtspflicht).
Wissenschaftliches Fehlverhalten kann durch unterschiedliche individuelle (z.B. intellektueller Interessenskonflikt, mangelhaftes Wissen), institutionelle (z.B. mangelhafte Betreuung, hierarchische (Abhängigkeits-)Strukturen) oder systemische (z.B. „publish or perish“, Konkurrenz oder Leistungsdruck innerhalb des Wissenschaftssystems) Faktoren gefördert werden.
Wissenschaftliches Fehlverhalten kann zu verschiedenen dienst- bzw. arbeitsrechtlichen, akademischen, zivilrechtlichen, strafrechtlichen sowie weiteren individuellen und gesellschaftlichen Konsequenzen führen.
Alle Wissenschaftler*innen der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster tragen Verantwortung dafür, die grundlegenden Werte guter wissenschaftlicher Praxis in ihrem Handeln zu verwirklichen und für sie einzustehen. Durch den Ehrenkodex „Regeln guter wissenschaftlicher Praxis“ sind sie auch dazu verpflichtet, sich zu den einschlägigen Standards fortlaufend weiterzubilden und in Austausch mit anderen Wissenschaftler*innen zu treten. Hierfür werden zahlreiche Veranstaltungen von den einzelnen Fachbereichen sowie vom WWU Graduate Centre angeboten. Die Promotionsbetreuenden spielen eine besonders wichtige Rolle bei der Vermittlung guter wissenschaftlicher Praxis, denn sie sind als Leitung von Arbeitseinheiten für die Betreuung sowie die Karriereförderung des wissenschaftlichen Nachwuchses zuständig. In Übereinstimmung mit dem Ehrenkodex werden die Promovierenden und die Promotionsbetreuenden auch ggf. durch die jeweiligen Promotionsordnungen bzw. Betreuungsvereinbarungen der Fachbereiche zur Einhaltung der Regeln guter wissenschaftlicher Praxis verpflichtet.
Am 7. Januar 2002 hat sich die Westfälische Wilhelms-Universität Münster auf Basis eines Senatsbeschlusses auf einen Ehrenkodex „Regeln guter wissenschaftlicher Praxis“ geeinigt. Der Ehrenkodex bietet einen Rahmen, um sicherzustellen, dass die Forschungstätigkeiten nach den Grundsätzen guter wissenschaftlicher Praxis und den grundlegenden Werten und Normen wissenschaftlichen Arbeitens durchgeführt werden. Neben allgemeinen Prinzipien und dem Berufsethos (§1–2) werden in dem Ehrenkodex auch Regeln hinsichtlich der Verantwortung des Rektorats und der Leitung von Arbeitseinheiten (§3–4), der Leistungsdimensionen und Bewertungskriterien (§5), der verschiedenen Aspekte im Forschungs- und Publikationsprozess (§6–16), der Bestellung und der Arbeit der Ombudsperson und der stellvertretende Person (§17), des Verfahrens bei Verdacht auf wissenschaftliches Fehlverhalten sowie des Umgangs mit den Betroffenen (§18–19) berücksichtigt und erläutert.
Ehrenkodex "Regeln guter wissenschaftlicher Praxis" (Stand: 5. Mai 2020)
Grundsätze zum Umgang mit Forschungsdaten
Leitbild zum ethischen Umgang mit Tieren in der wissenschaftlichen Forschung und Lehre
Das WWU Graduate Centre unterstützt den wissenschaftlichen Nachwuchs bei der Sensibilisierung für die Werte guter wissenschaftlicher Praxis und bietet hierfür angepasste Veranstaltungen. Dank der Beteiligung interner Partner*innen, die ihre Expertise in die Konzeption, Planung und Durchführung von Veranstaltungen einbringen, können verschiedene Aspekte abgedeckt werden (z.B. ULB und Digitales Publizieren). Alle aktuelle Veranstaltungen rund um das Thema gute wissenschaftliche Praxis sind auf unserer Veranstaltungswebpage zu finden.
(in alphabetischer Reihenfolge)
CiM-IMPRS Graduate Program
Fachbereich 5: Medizinische Fakultät
Fachbereich 7: Psychologie und Sportwissenschaft
Fachbereich 13: Biologie
Fachbereich 14: Geowissenschaften
IVV Naturwissenschaften:
Universitäts- und Landesbibliothek (ULB) Münster:
Wie gehe ich mit einem Konflikt um, der sich z.B. aus dem Betreuungsverhältnis ergibt? An wen kann ich mich Rund um das Thema wissenschaftliches Fehlverhalten wenden? Im Folgenden befindet sich ein Beispiel der Eskalationsstufen im Konfliktfall sowie weitere interne Ansprechpersonen, die den Wissenschaftler*innen der WWU für eine neutrale, faire, qualifizierte und strikt vertrauliche Beratung zur Verfügung stehen.
Eskalationsstufen im Konfliktfall
(Beispiel)
Stufe#1: Konfliktklärung zwischen den Konfliktbeteiligten (direkte Ansprache der beteiligten Person und gemeinsame Lösungssuche)
Stufe#2: Das Promotionskomitee um Beratung oder Vermittlung bitten
Stufe#3: Den Promotionsausschuss des jeweiligen Fachbereiches (den Vorsitz oder die Mitglieder des Promotionsausschusses) um Beratung oder Vermittlung bitten
Stufe#4: Das Dekanat des jeweiligen Fachbereiches um Beratung oder Vermittlung bitten (z.B. Prodekanat für Forschung und wissenschaftlichen Nachwuchs)
Stufe#5: Die Ombudsperson des jeweiligen Fachbereiches (z.B. FB05 (S. 3), FB06, FB13 (S. 6)) oder die Ombudsperson der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster um Beratung oder Vermittlung bitten
Weitere interne Ansprechpersonen
(Auswahl, in alphabetischer Reihenfolge)
Gleichstellungsbeauftragte der WWU