Kinderbetreuungskostenzuschuss für Studierende mit Kind

Flyer Studi-Kidz-Zuschuss
Flyer Studi-Kidz-Zuschuss
© Gleichstellung

Liebe studierende Eltern,

die Universität Münster bietet allen Studierenden mit Kindern einen Kinderbetreuungskostenzuschuss an, um Betreuungsengpässe in Schließ- und Randzeiten abzudecken. Die Wahl der Betreuungskraft ist dabei frei und wird von den Eltern vorgenommen. Das Büro für Gleichstellung kann bei der Suche nach einer Betreuungsperson unterstützen (Babysitter*innen-Plattform). Der ersten Antragstellung sollte eine Beratung durch das Büro für Gleichstellung vorausgehen.

 

Pro Semester und studierendem Elternteil ist der Zuschuss auf 150 Euro gedeckelt; für Alleinerziehende auf 300 €. Pro Betreuungsstunde können maximal 9 Euro durch das Büro für Gleichstellung bezuschusst werden.


NEU ! Aufgrund der herausfordernden Situation wurde die Deckelung des Betrages aufgehoben!



Voraussetzungen für die Antragstellung:

  • das Elternteil, das den Antrag stellt, muss eingeschriebene*r oder promovierende*r Studierende*r an der Universität Münster sein
  • es darf kein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis vorliegen

Wichtige Infos zum Studi-Kidz-Zuschuss:

  • Pro Betreuungsstunde werden max. 9,00 € Zuschuss gewährt, unabhängig von der Anzahl der zu betreuenden Kinder und den tatsächlich anfallenden Kosten.
  • Der Zuschuss beträgt 150 € pro Semester und studierendem Elternteil; nicht pro Kind. Alleinerziehende können maximal 300 € Betreuungszuschuss pro Semester erhalten.
  • Der Betreuungskostenzuschuss kann in folgenden Fällen gewährt werden: Lernphasen, Besuch von Lehrveranstaltungen, Schließzeiten der Regelbetreuung, Notfällen (Kind krank, Tagespflegeperson krank, KiTa-Streik…)
  • Der Antrag muss zum Beginn des Semesters gestellt werden. Der Zuschuss wird frühestens ab Bewilligung des Antrags gewährt.
  • Die Zu- oder Absage erfolgt schriftlich per E-Mail an den*die Antragsteller*in und bezieht sich nur auf die im Antrag angegebenen Zeiten.
  • Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt am Ende des Semesters, wenn das genehmigte Antragsformular und die Gutschrift (PDF) der*des Babysitters*in vorliegen (Sollte Sie nicht in Vorleistung treten können, haben Sie die Möglichkeit einen Vorschuss beim ASTA zu beantragen.)
  • Es wird empfohlen mit dem*der Babysitter*in einen Vertrag abzuschließen oder sich von einer*einem gewerblich angemeldeten Babysitter*in Rechnungen ausstellen zu lassen. (Infos und Hilfestellung bei Studium mit Kind). 
  • Hier geht es zur Babysitting-Plattform.

Benötigte Unterlagen: vor Inanspruchenahme eine*r Babysitters*in, zu Beginn des Semesters:

  • Immatrikulationsbescheinigung
  • Geburtsurkunde des Kindes
  • schriftlicher Antrag (PDF)

Am Ende des Semesters muss eingereicht werden:

  • Quittung (PDF) (von der Betreuungsperson ausgefüllt!) über die geleisteten Betreuungszeiten


Falls Sie allgemeine Fragen zum Betreuungskostenzuschuss haben oder einen Termin für eine Beratung zur Antragstellung wünschen, wenden Sie sich bitte an:

Universität Münster
Büro für Gleichstellung
Claudia Cramer
Georgskommende 26
48145 Münster
Tel.: +49 251 83-29711
E-Mail: claudia.cramer@uni-muenster.de
WEB: www.uni-muenster.de/Gleichstellung