Beteiligte und Prozesssteuerung der Gleichstellungsarbeit
Die zentrale Gleichstellungsbeauftragte nimmt regelmäßig als beratendes Mitglied an den Sitzungen des Rektorats, des Hochschulrats wie auch an allen Gremien des Senats teil und arbeitet zudem eng mit der Abteilung für Personalentwicklung, dem Personaldezernat und den Gleichstellungsbeauftragten der Fachbereiche zusammen. Die gewählte Gleichstellungskommission des Senats wirkt bei der Aufstellung, Umsetzung und Fortschreibung des zentralen Gleichstellungsplans mit.
Vernetzung mit den Fachbereichen
Gleichstellungspolitik an der Universität Münster kann nur Erfolg haben, wenn sie von den einzelnen Fächern und Lehreinheiten mitgetragen und durchgängig umgesetzt wird. Dazu stellen die 15 Fachbereiche und weitere Bereiche regelmäßig eigene dezentrale Gleichstellungspläne auf, die Zielvorgaben zur Durchsetzung der Gleichstellung von Frauen und Männern formulieren. Die Pläne enthalten konkrete Ziele für den Anteil von Frauen bei Einstellungen und Beförderungen und umfassen alle personellen, organisatorischen und weiterbildenden Maßnahmen zu ihrer Durchsetzung.
Die dezentralen Gleichstellungsbeauftragten unterstützen die zentrale Gleichstellungsbeauftragte auf Fachbereichsebene und wirken so an der Ausgestaltung der universitätseigenen Gleichstellungsziele mit.
