Beteiligte und Prozesssteuerung der Gleichstellungsarbeit

Die zentrale Gleichstellungsbeauftragte nimmt regelmäßig als beratendes Mitglied an den Sitzungen des Rektorats, des Hochschulrats wie auch an allen Gremien des Senats teil und arbeitet zudem eng mit der Abteilung für Personalentwicklung, dem Personaldezernat und den Gleichstellungsbeauftragten der Fachbereiche zusammen. Die gewählte Gleichstellungskommission des Senats wirkt bei der Aufstellung, Umsetzung und Fortschreibung des zentralen Gleichstellungsplans mit.

Vernetzung mit den Fachbereichen

Gleichstellungspolitik an der Universität Münster kann nur Erfolg haben, wenn sie von den einzelnen Fächern und Lehreinheiten mitgetragen und durchgängig umgesetzt wird. Dazu stellen die 15 Fachbereiche und weitere Bereiche regelmäßig eigene dezentrale Gleichstellungspläne auf, die Zielvorgaben zur Durchsetzung der Gleichstellung von Frauen und Männern formulieren. Die Pläne enthalten konkrete Ziele für den Anteil von Frauen bei Einstellungen und Beförderungen und umfassen alle personellen, organisatorischen und weiterbildenden Maßnahmen zu ihrer Durchsetzung.
Die dezentralen Gleichstellungsbeauftragten unterstützen die zentrale Gleichstellungsbeauftragte auf Fachbereichsebene und wirken so an der Ausgestaltung der universitätseigenen Gleichstellungsziele mit.

Grafik Prozessteuerung Petrol

Zentrale Gleichstellungsbeauftragte der Universität Münster

Die zentrale Gleichstellungsbeauftragte agiert als Schnittstellenakteurin bei der Umsetzung der Gleichstellungsziele der Universität Münster. Sie ist als beratendes Mitglied in alle Leitungsgremien und -kommissionen eingebunden und wirkt so an den zentralen Steuerungsprozessen mit. Neben der Beratung in Gleichstellungsfragen und der Begleitung von Stellenbesetzungsverfahren gehört zu ihren primären Aufgaben die Konzeption gleichstellungsrelevanter Maßnahmen in Abstimmung mit Rektorat und Gleichstellungskommission sowie deren Durchsetzung, die in enger Kooperation mit der Abteilung für Personal- und Organisationsentwicklung und dem Personaldezernat stattfindet. Für die Umsetzung des universitätseigenen Genderkonzepts übernimmt die Gleichstellungsbeauftragte in Verbindung mit der Gleichstellungskommission zudem eine wichtige Monitoring-Funktion.
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Gleichstellungsbeauftragte der Fachbereiche

Auf Ebene der Fachbereiche wird die Gleichstellungsbeauftragte von den dezentralen Gleichstellungsbeauftragten unterstützt. Die Beauftragten und ihre Vertreterinnen werden vom jeweiligen Fachbereichsrat gewählt und von den Dekanen für die Zeit von zwei Jahren bestellt. Um die Gleichstellungsarbeit in den Fachbereichen zu gewährleisten, setzen einige Fachbereiche auf die Einrichtung von Gleichstellungskommissionen, die dann in den jeweiligen Satzungen der Fachbereiche verankert sind. Die Funktion der dezentralen Gleichstellungsbeauftragten liegt darin, die zentrale Gleichstellungsbeauftragte bei ihren Aufgaben zu unterstützen und für ihren jeweiligen Fachbereich als primäre Ansprechpartnerinnen für alle Statusgruppen zu agieren. Im Rahmen ihres Amtes begleiten sie Berufungs- und Stellenbesetzungsverfahren, informieren über aktuelle Ausschreibungen, Stipendienprogramme oder allgemeine Förderungsangebote und beraten bei Schwierigkeiten am Arbeitsplatz (z.B. bei Mobbing oder sexueller Belästigung). Die dezentralen Gleichstellungsbeauftragten sind beratend in die Erstellung jährlicher Frauenförderpläne eingebunden und wirken an der fachbereichsadäquaten Profilierung mit.
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Leitfaden für dezentrale Gleichstellungsbeauftragte (PDF)

Senatskommission für Gleichstellung

Die Gleichstellungskommission berät und unterstützt als ständige Kommission des Senats die Gleichstellungsbeauftragte in Grundsatzangelegenheiten. Sie ist insbesondere für die Entwicklung von Gleichstellungsplänen zuständig und überwacht deren Einhaltung. Die Kommission wird nach Gruppen getrennt für eine Amtszeit von zwei Jahren gewählt und muss zu 50 Prozent aus Frauen bestehen.
Die Kommission setzt sich nach Gruppen (Professor*innen, Wissenschaftliche Mitarbeiter*innen, Beschäftigte in Technik und Verwaltung, Studierende) im Verhältnis 2:2:2:2 zusammen.
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