Das universitätseigene Frauenförderprogramm
Aus dem universitätseigenen Frauenförderprogramm können per Antragsverfahren Mittel zur Verfügung gestellt werden, die zweckgebunden verwandt werden müssen, also Gleichstellung von Frauen und Männern an der WWU unterstützen, der Karriereförderung von Nachwuchswissenschaftlerinnen dienen oder die genderbezogene Forschung und Lehre an der WWU erweitern. An dem Programm können grundsätzlich alle Gruppen der Universität partizipieren – Hochschullehrerinnen, wissenschaftliche Mitarbeiterinnen, weitere Mitarbeiterinnen und Studierende.
Insgesamt stehen aus dem universitätseigenen Frauenförderprogramm jährlich rund 190.000 € zur Verfügung. Davon sind etwa 10 Prozent für die Verwaltung bereitzustellen. Die restlichen Mittel werden für die folgenden Förderbereiche genutzt:
1. Fächerübergreifende Maßnahmen im Antragsverfahren
Als fächerübergreifende Maßnahmen werden Programme und Maßnahmen initiiert und finanziert, die die Gleichstellung von Frauen und Männern an der WWU unterstützen, die der Vereinbarkeit von Familie, wissenschaftlicher Karriere und Studium außerhalb des Auditierungsverfahrens zugutekommen oder die der programmatischen Förderung von Nachwuchswissenschaftlerinnen dienen.
Alle zwei Jahre wird zudem der Gleichstellungspreis der WWU in Höhe von 20.000 € ausgelobt. Alle Mitglieder der WWU können am wettbewerblichen Verfahren um den Frauenförderpreis teilnehmen.
2. Einzelförderung im Antragsverfahren außerhalb von koordinierten Programmen
Zur Förderung von Einzelpersonen und -maßnahmen können Anträge auf Einzelförderung aus dem universitätseigenen Frauenförderprogramm gestellt werden. Dabei ist zu beachten, dass Grundlage für die Gewährung einer Förderung die genderspezifische Benachteiligung ist. Konkret bedeutet dies, dass antragstellende Personen nur dort gefördert werden können, wo die Gleichstellung der Geschlechter (noch) nicht erreicht ist und geeignete Fördermaßnahmen dem entgegenwirken sollen.
Von der Förderung ausgeschlossen sind außerdem Qualifizierungsstipendien und -stellen ebenso wie die Finanzierung von Forschungsvorhaben und Fortbildungen, die der grundständigen Qualifizierung und Ausbildung von Wissenschaftlerinnen zuzurechnen sind.
3. Genderforschung und -lehre an der WWU
Aus dem universitätseigenen Frauenförderprogramm können aus den Fachbereichen Mittel für genderbezogene Forschung und Lehre beantragt werden, die beispielsweise der Vernetzung der Genderforschung an der WWU dienen, genderbezogene Forschungsarbeiten unterstützen oder Seminare, Tagungen oder Gastvorträge mit explizitem Genderbezug ermöglichen.
Ansprechpartnerin bei Fragen zum universitätseigenen Frauenförderprogramm:
Gleichstellungsbeauftragte der Westfälischen Wilhelms-Universität
Georgskommende 26
48143 Münster
Tel.: 0251 83-29708
Fax: 0251 83-29700
E-Mail: gleichstellungsbeauftragte(at)uni-muenster.de