Einführungen in die Wirtschafts- und Sozialgeschichte des 19. und 20. Jahrhunderts
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DEUTSCHER ZOLLVEREIN

(ml) Staaten schließen sich in einem Zollverein zusammen, um zwischen einander bestehende Zollschranken abzubauen und ihre Zollwesen zu vereinheitlichen. In diesem Sinne kann ein Zollverein Vorläufer einer Zollunion sein, in der Zölle zwischen den beteiligten Ländern abgeschafft und gemeinsame Außenzölle festgelegt werden.
In Deutschland schlossen sich 1833 mit Wirkung zum 1.1.1834 der bayrisch-württembergische und der preußisch-hessische Zollverein mit Sachsen und Thüringen zum Deutschen Zollverein zusammen, nachdem bereits 1828 ein süddeutscher, ein mitteldeutscher und ein norddeutscher Zollbund entstanden waren.
Innerhalb des Zollvereins, als dessen bedeutendster Verfechter Friedrich List (1789-1846) gilt, wurden die Binnenzölle aufgehoben. Die Allgemeine Deutsche Wechselordnung (1847) ergänzte die Zoll- durch Wechselkursvereinheitlichungen. Beide trieben den wirtschaftlichen Zusammenschluss der deutschen Länder bedeutend voran: 1854 waren bereits alle Territorien des späteren Deutschen Reiches mit Ausnahme von Hamburg, Bremen, Mecklenburg und den erst später hinzugekommenen Schleswig-Holstein und Elsaß-Lothringen Mitglieder des Zollvereins.

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