Einführungen in die Wirtschafts- und Sozialgeschichte des 19. und 20. Jahrhunderts
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Der Sozialstaat
1. Der Sozialstaat - Einleitung
1.1. Sachlogik von Transferleistungen und Armenversorgung


  Quelle: Eintrag "Unterhalt" in Zedler, Universal-Lexikon Bd. 49 (1746)  
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»Unterhalt, Verpflegung, Alimentation (...) heißt überhaupt alles dasjenige, was der Mensch zu seiner Nahrung, Kleidung und Auferziehung von nöthen hat. Man theilet denselben in das, was einer zur höchsten Nothdurfft brauchet, und das, was seinem Stande nach und zu besserer gemächlichkeit erfordert wird. Ein Kind muß, so bald es zur Welt gebohren, vom Vater unterhalten werden, und ist er davon bis in das dritte Jahr keinesweges befreyet (...). Nach dem Vater wird der Unterhalt von dem väterlichen Groß-Vater, nach ihm von der Mutter, hernach von ihrem Vater, denn zur Hülffe von Brüdern und Schwestern, endlich von den nächsten Anverwandten bey Verlust der Erbfolge gefordert (...). Vor einen Findling aber muß die Obrigkeit sorgen (...). Eltern sind ordentlich nur so lange zur Alimentation der Kinder vebunden, als diese sich nicht selbst ernähren können (...). Ein ander aber ist es, wenn diese sich nicht auf Hand-Arbeit, damit sie ihr Brot verdienen, sondern auf die Studia legen; wie denn die Studir-Kosten unter den Alimenten mit begriffen sind (...). Hinwiederum sind auch Kinder ihre arme unvermögende Eltern zu ernähren schuldig. (...) Die Mutter kann den Unterhalt, den sie ihrem Kinde gereichet hat, von demjenigen der sie geschwächet wieder fordern, nicht aber das Kind, dem daran nichts gelegen ist, wer es verpfleget.«

Aus: Johann Heinrich Zedler: Universal-Lexikon Bd. 49: Vit-Un (Halle u.a. 1746), Sp. 2132-2136 s.v. Unterhalt; externer Link http://mdz.bib-bvb.de/digbib/lexika/zedler/

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