Einführungen in die Wirtschafts- und Sozialgeschichte des 19. und 20. Jahrhunderts
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Der Sozialstaat
3. Historische Paradigmen von Sozialstaatlichkeit
3.2. Würdigung der bismarckschen Sozialversicherungsgesetze, weitere Entwicklung


  Quelle: Sozialversicherung und manipulative Kooptation - Gedanken Bismarcks (1881 und 1889)  
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1881: »Wer eine Pension hat für sein Alter, der ist viel zufriedener und viel leichter zu behandeln, als wer darauf keine Aussicht hat. Sehen Sie den Unterschied zwischen einem Privatdiener und einem Kanzleidiener, der letztere wird sich weit mehr bieten lassen, denn er hat Pension zu erwarten.«

1889: »Ich habe lange genug in Frankreich gelebt, um zu wissen, dass die Anhänglichkeit der meisten Franzosen an die Regierung [...], aber doch schließlich auch an das Land, wesentlich damit in Verbindung steht, dass die meisten Franzosen Rentenempfänger vom Staat sind, in kleinen, oft sehr kleinen Beträgen. [...] Die Leute sagen: Wenn der Staat zu Schaden geht, dann verliere ich meine Rente; und wenn es 40 Franken im Jahre sind, so mag er sie nicht verlieren, und er hat Interesse für den Staat. [...] Wenn wir 700´000 kleine Rentner, die vom Reich ihre Renten beziehen, haben, gerade in diesen Klassen, die sonst nicht viel zu verlieren haben und bei einer Veränderung irrthümlich glauben, dass sie viel gewinnen können, so halte ich das für einen außerordentlichen Vorteil; wenn sie auch nur 115 bis 200 Mark zu verlieren haben, so erhält sie doch das Metall in ihrer Schwimmkraft; es mag noch so gering sein, es hält sie aufrecht.« Die Renten würden »auch den gemeinen Mann [lehren], das Reich als eine wohlthätige Institution anzusehen.«

Kommentar: Die Rentenversicherung wird hier v. a. in einer politischen Funktionalität zur Ruhigstellung politisch als wenig loyal empfundener Schichten gesehen.

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