Einführungen in die Wirtschafts- und Sozialgeschichte des 19. und 20. Jahrhunderts
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ÖFFENTLICHES GUT / KOLLEKTIVGUT

(tl) Zwei Merkmale sind charakteristisch für öffentliche Güter (bzw. Kollektivgüter) und unterscheiden diese von Individualgütern:

Insgesamt kann man vier Arten von Gütern unterscheiden:

prototypische Kollektivgüter, Quasi-Kollektivgüter, Kulbkollektivgüter, Individualgüter

Entscheidungen über Art und Umfang der Nutzung von Individualgütern können von Einzelpersonen getroffen werden. Die Verteilung der Güter kann dezentral über einen Markt erfolgen. Sie können von Privaten produziert und bereitgestellt werden.

Bei öffentlichen Gütern versagt der Marktmechanismus wegen der oben genannten Charakteristika (sie sind eine Sonderform Glossar externer Effekte, bei der Kosten und Nutzen eines Gutes überhaupt nicht über den Marktmechanismus vermittelt werden). Weil es unmöglich ist, Nicht-Zahler von der Nutzung des Gutes auszuschließen, werden alle Nutzer versuchen, die sogenannte Trittbrettfahrerposition einzunehmen; das heißt, das Gut zu nutzen, aber nicht dafür zu bezahlen. Dadurch aber wird das Gut am Ende gar nicht bereitgestellt, obwohl es einen Nutzenzuwachs bringen würde. Die Entscheidung über die Bereitstellung öffentlicher Güter kann daher (zumindest in Demokratien) nur in Form einer (repräsentativen) Kollektiventscheidung aller potentiellen Nutzer erfolgen. Die eigentliche Bereitstellung erfolgt dann, je nach Ausprägung der charakteristischen Merkmale (siehe Grafik), durch private Vereine oder staatliche Institutionen auf verschiedenen Ebenen (Gemeinden, Länder, Bund). Die Produktion kann in der Regel sowohl durch Private wie auch durch den jeweiligen Bereitstellungsverband erfolgen (in der ökonomischen Theorie wird aus Effektivitätsgründen in der Regel die private Herstellung favorisiert).

Neben dem bisher gesagten können auch lange Reifezeiten von Investitionen (zum Beispiel für Forschung und Entwicklung), hohes Investitionsrisiko (dito), langfristig sinkende Durchschnittskosten (zum Beispiel bei Kanalisationen) und Präferenzverzerrungen (zum Beispiel Minderschätzung zukünftigen Konsums im Gegensatz zu gegenwärtigem Konsum) die öffentliche Bereitstellung eines Gutes rechtfertigen.

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