Einführungen in die Wirtschafts- und Sozialgeschichte des 19. und 20. Jahrhunderts
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CHANCENGLEICHHEIT

(ml) Im Gegensatz zum absoluten Gleichheitsideal, das einige Anarchisten des 19. Jahrhunderts vertraten und das besagt, dass alle Menschen dieselben Arbeits- und Konsummuster (z.B. bezüglich Essen oder Kleidung) und damit eine identische Stellung in der Gesellschaft haben sollten, zielt das Ideal der Chancengleichheit darauf, nicht die Stellungen in der Gesellschaft selbst zu egalisieren, sondern den Zugang zu ihnen. Jeder Person sollen demnach dieselben Rechte und Möglichkeiten (= Chancen) bezüglich des Erreichens von Stellungen gegeben werden. Ein daraus entstehender Zustand, in dem jeder Bürger dieselben Startchancen hat und es allen in gleichem Maße möglich ist, die sich bietenden Chancen wahrzunehmen, bringt als Ergebnis mit sich, dass nicht derjenige mit den besten Vorbedingungen (soziales Umfeld, insbesondere Elternhaus), sondern der fähigste und ausdauerndste als der geeigneteste eine Stellung einnimmt.

Für die Sozialpolitik bedeutet Chancengleichheit als normativ-theoretische Zielformulierung demnach, dass faktisch auftretende, durch die gesellschaftliche Schwäche bestimmter Bevölkerungsgruppen entstehende ungleiche Startchancen für Individuen zu nivellieren und sich aus ihnen ergebende Barrieren des Zugangs zu Stellungen (z.B. Ämtern und beruflichen Positionen) zu beseitigen sind.

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