Petra Koch, Die Statutengesetzgebung der Kommune Vercelli im 13. und 14. Jahrhundert. Untersuchungen zur Kodikologie, Genese und Benutzung der überlieferten Handschriften (Gesellschaft, Kultur und Schrift. Mediävistische Beiträge 1) Frankfurt am Main u.a. 1995, 369 S.


I. Zusammenfassung

II. Inhalt

III. Rezensionen


I. Zusammenfassung:

Seit dem 12. Jahrhundert verstärkte sich ein Prozeß, in dessen Verlauf die Schrift als Informations- und Dokumentationsmedium mehr und mehr die mündlichen Kommunikationsformen des Frühmittelalters ablöste. Für die Bewältigung der Alltagsprobleme spielte schriftlich fixiertes Recht eine immer wichtigere Rolle. Die beiden Statutenredaktionen der Kommune Vercelli von 1241 und 1341 als Dokumente 'pragmatischer Schriftlichkeit' lassen die Entwicklung der kommunalen Gesetzgebung von den Anfängen im 12. über die Intensivierung im 13. bis zur Erstarrung im 14. Jahrhundert erkennen.

Ein Schwerpunkt der Untersuchung liegt auf dem Codex von 1241, der bis 1252 in einer an politischen Konflikten reichen Zeit in Kraft war und vielfältige Bearbeitungsspuren besitzt. Seine Analyse verdeutlicht die handlungsanleitende Funktion der Schrift und die Abhängigkeit der abstrakten Rechtsnorm von den konkreten Erfordernissen der Rechtspraxis.


II. Inhalt:

Geleitwort des Reihenherausgebers S. 9

Vorwort S. 11

1. Einleitung S. 15

2. Die Quellen und ihre Editionen S. 21

2.1. Der Vercelleser Statutencodex von 1241 S. 21

2.1.1. Der Aufbau und die Gestaltung der Handschrift S. 21

2.1.2. Die Edition des Codex von 1241 S. 29

2.2. Die Charakterisierung der Urkundensammlungen S. 33

3. Die Voraussetzungen statutarischer Gesetzgebung S. 37

3.1. Die Entwicklung der Kommune Vercelli im 12. und frühen 13. Jahrhundert S. 37

3.2. Die Anfänge und Grundlagen der statutarischen Gesetzgebung S. 43

4. Die Genese des Vercelleser Statutencodex von 1241 S. 57

4.1. Die Statutengesetzgebung bis zum Jahr 1229 S. 58

4.1.1. Die in den Statuten erhaltenen Eide S. 58

4.1.2. Die Problematik der frühen Statutenserien S. 64

4.1.3. Die Gliederung und Datierung der Statuten bis SCV 335 S. 67

4.1.4. Die Statutenredaktion von 1229 S. 80

4.2. Die Statutengesetzgebung bis zum Jahr 1241 S. 85

4.2.1. Die Statuten der Jahre von 1230 bis 1240 S. 85

4.2.2. Die Überarbeitungsspuren aus der Zeit vor 1241 S. 92

4.2.3. Die Statutenredaktion von 1241 S. 98

5. Die Formalanalyse der Benutzungsspuren des Codex von 1241 S. 105

5.1. Die Marginalien und ihre Bedeutung S. 105

5.2. Die Additamenta S. 117

5.3. Die Kanzellaturen S. 123

5.4. Die Hinweise auf die Nachfolgeredaktion S. 128

6. Die Wechselwirkungen zwischen politischer Entwicklung und Statutenerlaß in den Jahren von 1242 bis 1252 S. 131

6.1. Der Charakter der Neuerlasse des Anhangs S. 132

6.2. Der codicologische Befund und die inhaltliche Analyse der Benutzungsspuren vor dem Hintergrund kommunaler Politik S. 138

6.2.1. Die Nachträge der Jahre 1242 bis 1244 S. 139

6.2.2. Die Situation im März 1246 S. 146

6.2.3. Die Nachträge der Jahre 1246 bis 1248 S. 156

6.2.4. Die Endphase der Benutzung bis zum Jahr 1252 S. 165

7. Die Weiterentwicklung der Vercelleser Statutengesetzgebung - der jüngere Statutencodex S. 171

7.1. Der Aufbau, die Gestaltung und die Datierung der Handschrift S. 174

7.2. Die Genese der jüngeren Statutensammlung bis zur Redaktion von 1341 S. 191

7.2.1. Die datierten und indirekt datierbaren Statuten S. 193

7.2.2. Das sechste Buch De pactis als Beispiel für die Verknüpfung von Statuten und Urkunden S. 208

8. Kontinuität und Wandel in der Gesetzgebung - ein Vergleich der Vercelleser Statutensammlungen von 1241 und 1341 S. 221

8.1. Die Statutengesetzgebung bis zur Entstehung des jüngeren Codex unter formalem Aspekt S. 221

8.2. Der inhaltliche Vergleich der beiden Vercelleser Statutensammlungen S. 233

9. Schlußbemerkungen S. 257

10. Riassunto (versione italiana) S. 263

Anhänge S. 269

1. Transkriptionen ausgewählter Urkunden aus den Codici degli Acquisti" S. 271

2. Die Anordnung und Datierung der bis 1241 erlassenen Statuten S. 279

3. Die Anordnung und Datierung der Statuten des bis 1248 erweiterten Anhangs S. 283

4. Die abstrakten Zeichen und Textmarginalien im Codex von 1241 und ihre Bedeutung S. 291

5. Die Statuten des Codex von 1241 und ihre Verteilung im jüngeren Statutencodex S. 295

6. Die im jüngeren Statutencodex erhaltenen Bestimmungen aus dem Codex von 1241 S. 301

7. Die datierten und datierbaren Bestimmungen des jüngeren Statutencodex S. 315

8. Die in die Statutencodices aufgenommenen Verträge und die zugehörigen Urkunden S. 325

Quellen- und Literaturverzeichnis S. 333

Nicht edierte Quellen S. 333

Edierte Quellen S. 333

Literatur S. 336

Register S. 347

Personen und Familien S. 347

Sachen S. 352


III. Rezensionen:
Klaus Brandstätter, in: Mitteilungen des Instituts für österreichische Geschichtsforschung 104 (1996) S. 371-372.

Claudia Zey, in: Deutsches Archiv zur Erforschung des Mittelalters 52 (1996) S. 317-318.