Auffrischung der Sachkunde gemäß §28 Abs. 3 GenTSV

Zielgruppe: Projektleiter*innen in gentechnischen Anlagen der Universität Münster

Gemäß §28 Abs. 3 der Gentechniksicherheitsverordnung ist eine Auffrischung der Sachkunde für Projektleiter*innen in gentechnischen Anlagen im zeitlichen Intervall von längstens fünf Jahren vorgeschrieben. Die Sachkundeauffrischung muss durch den Besuch einer behördlich anerkannten Fortbildungsveranstaltung nachgewiesen werden. Das Curriculum dieser eintägigen Veranstaltung wird durch die Bund-/Ländergemeinschaft Gentechnik (LAG) vorgegeben.
Die Stabsstelle Arbeits- und Umweltschutz (Bereich Biologische Sicherheit und Gentechnik) bietet allen bestellten Projektleiter*innen an der Universität Münster ein entsprechendes kostenfreies Auffrischungsseminar an. In der Veranstaltung werden aktuelle Entwicklungen aus dem Themengebiet Gentechnik durch die Referentin bzw. Referenten vorgestellt und mit den Teilnehmer*innen diskutiert.

Inhalte im Überblick:

  • Rechtliche Neuerungen im Gentechnikbereich
  • Verantwortlichkeiten, Pflichten und Rechte von Projektleiter*innen
  • Risikobewertung und Sicherheitseinstufung von gentechnischen Arbeiten
  • Technische Neuerungen bei sicherheitsrelevanten Geräten
  • Optimierung bei der Organisation von gentechnischen Anlagen

Methode: Trainer-Input mit Diskussionsteil, ZOOM-Seminar

Referenten: Dr. Wolfgang Nacken, Dr. Judith Schütte und Dr. Joachim Kremerskothen (Beauftragte für Biologische Sicherheit (BBS) an der Universität Münster)

Diese Veranstaltung findet in deutscher Sprache statt. // This course will be held in German.

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