Gefahrgutunterweisung gemäß Kapitel 1.3 ADR

Zielgruppe: Beauftragte und am Transport von gefährlichen Gütern beteiligte Personen (z.B. Personen, die gefährliche Abfälle an den Entsorger übergeben)

Beauftragte sowie sonstige am Transport von Gefahrgütern beteiligte Personen müssen gemäß Kapitel 1.3 ADR (Verkehrsträger Straße) in den Anforderungen, die die Beförderung gefährlicher Güter an ihren Arbeits- und Verantwortungsbereich stellt, unterwiesen sein. An der Unterweisung sollte in regelmäßigen Abständen teilgenommen werden, um Änderungen in den Vorschriften Rechnung zu tragen.

Inhalte im Überblick:

  • Rechtliche Grundlagen, Verantwortlichkeiten und Pflichten
  • Umgangs- und Beförderungsrecht
  • Gefahrgutklassen, Gefahrguteigenschaften
  • allgemeine Verpackungsanforderungen, Kennzeichnung
  • Durchführung der Beförderung, Freistellungen

Methode: Trainer-Input, Präsentation

Referent*in: Norbert Höner, externer Gefahrgutbeauftragter der Universität Münster. Der Kurs wird zudem von Dr. Martina Johnen, Stabsstelle Arbeits- und Umweltschutz, als Ansprechpartnerin der Universität Münster begleitet.

Diese Veranstaltung findet in deutscher Sprache statt. // This course will be held in German.

Registration