Gleichstellungsbeauftragte der Katholisch-Theologischen Fakultät

Das Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-Westfalen (LGG NRW), kurz: Landesgleichstellungsgesetz, ist die zentrale gesetzliche Grundlage der Gleichstellungsarbeit. Konkret regelt es u. a. die Stellung, Aufgaben und Rechte der Gleichstellungsbeauftragten. Die zentrale Gleichstellungsbeauftragte hat demnach die Belange der Gleichstellung für alle Mitglieder und Angehörigen der WWU Münster wahrzunehmen.

Zu den Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten nach § 17 LGG gehören u. a.

  • die Unterstützung und Beratung der Dienststelle in Gleichstellungsfragen,
  • die Mitwirkung bei der Ausführung des LGG "sowie aller Vorschriften und Maßnahmen, die Auswirkungen auf die Gleichstellung von Frau und Mann haben oder haben können" und
  • die Beratung und Unterstützung der Beschäftigten in Fragen der Gleichstellung von Frau und Mann.

Zur Unterstützung der zentralen Gleichstellungsbeauftragten benennt jeder Fachbereich bzw. jede größere Einrichtung der WWU eine eigene dezentrale Gleichstellungsbeauftragte, die die zentrale Gleichstellungsbeauftragte der WWU bei Ihren Aufgaben unterstützt und bei Bedarf (z. B. bei fachbereichsspezifischen Maßnahmen) vertreten kann.

Die Prozesse der Gleichstellungsarbeit an der WWU und die Vernetzung der zentralen mit den dezentralen GleichstellungsakteurInnen lassen sich wie folgt darstellen:

AkteurInnen und Prozesssteuerung der Gleichstellungsarbeit an der WWU
© Leitfaden für dezentrale Gleichstellungsbeauftragte der Uni MS

Die dezentrale Gleichstellungsbeauftragte der Katholisch-Theologischen Fakultät und damit die rechtliche Stellvertreterin der zentralen Gleichstellungsbeauftragten der WWU ist Prof. Dr. Monika Bobbert.

Sie wird unterstützt und vertreten von drei weiteren, durch den Fachbereich gewählten, dezentralen Gleichstellungsbeauftragten der verbleibenden Statusgruppen der Fakultät:

Christiane Kuropka (für den wissenschaftlichen Mittelbau),
Gundula Wittenborn (für die Mitarbeiter:innen in Technik und Verwaltung) und
Johanna Langela (für die Studierenden).


Unsere Kompetenzen, Aufgaben und Pflichten

Unsere Kompetenzen, Aufgaben und Pflichten liegen in den folgenden, gesetzlich festgelegten Aufgabenfeldern:

  • Mitwirkung in Gremien
  • Begleitung von Stellenbesetzungsverfahren
  • Beteiligung an der Entwicklung von Strukturplänen und der Mittelverteilung
  • Beratung bei der Fortschreibung des Gleichstellungsplans der Fachbereiche
  • Beratung und Kontakt zur zentralen Gleichstellungsbeauftragten

Als Vertreterinnen der zentralen Gleichstellungsbeauftragten sind wir bei der Erfüllung der uns übertragenen Aufgaben fachlich weisungsfrei. Wir müssen an der Lösung sämtlicher gleichstellungsrelevanter Herausforderungen beteiligt werden, vor denen der Fachbereich steht.

In diesem Sinne beraten wir gerne auch alle Kolleginnen und Kollegen in gleichstellungsbezogenen Fragen. Für die Beratung steht Ihnen die Gleichstellungsbeauftragte Ihrer Statusgruppe jederzeit zur Verfügung.


Der wissenschaftliche Mittelbau des FB 02 nutzt zum Austausch und zur Information ein internes Forum im learnweb der WWU Münster:
Kurs "Mittelbau FB 02"
Forum "Gleichstellung im Mittelbau | Gleichstellungskommission des FB"
Eine Anmeldung ist nur mit einer gültigen MitarbeiterInnen-Kennung möglich.